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Urteil Kaufvertrag
Schlagworte
Kaufvertrag; Eigenschaftszusicherung; Erschließungskosten
Leitsatz
Die Erklärung des Grundstücksverkäufers im notariellen Kaufvertrag, Kosten der Erschließung seien im Preis enthalten, ist nicht die Zusicherung einer Eigenschaft des Grundstücks, sondern eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmung, wer im Innenverhältnis die Erschließungskosten zu tragen hat (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 28. November 1980, V ZR 105/79, NJW 1981, 1600, 1601).
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