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Urteil Werkvertrag
Schlagworte
Werkvertrag; Gewährleistungsfrist; Bauwerk; Malerarbeiten; Renovierung eines Hauses
Leitsatz
Umfangreiche Malerarbeiten, die im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens der vollständigen Renovierung eines Hauses dienen, können Arbeiten "bei einem Bauwerk" sein und daher der fünfjährigen Verjährung unterliegen.
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