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Urteil Erschließungsauwand
Schlagworte
Erschließungsauwand; Fremdkapitalzinsen; Mehrkosten
Leitsätze
1. Der Zeitraum, für den Zinsen auf eingesetztes Fremdkapital in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden können, endet in dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die abgerechnete Erschließungsanlage entstanden sind.
2. Nur schlechthin unvertretbare Mehrkosten, die infolge eines der Gemeinde zurechenbaren Verhaltens entstanden sind, können als beitragsfähiger Erschließungsaufwand angesehen werden (Leitsatz der Redaktion).
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