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Urteil Vermögenszuordnungsbescheid
Schlagworte
Vermögenszuordnungsbescheid; Bindung des Grundbuchamtes; Bundesfinanzvermögen; Verwaltungsübernahme; Vollmacht; Verfügungsbefugnis; Form
Leitsätze
1. Der Vermögenszuordnungsbescheid bindet das Grundbuchamt.
2. Der Bundesfinanzminister ist befugt, die Übernahme der Verwaltung durch Behörden der Bundesverwaltung anzuordnen. Diese Anordnung ist keine Vollmacht. Sie unterliegt nicht der Formvorschrift des § 313 BGB.
3. Die Anordnung schließt das Recht ein, über das betroffene Grundstück zu verfügen.
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