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Urteil Gebührenstreitwert
Schlagworte
Gebührenstreitwert; Beseitigungsklage; Parabolantenne; Satellitenschüssel
Leitsatz
Der Streitwert für die Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Be-seitigung einer von diesem angebrachten Satellitenantenne bemißt sich nach der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks des Hauses sowie des Fernsehbildempfangs anderer Mieter durch die an-gebrachte Antenne. Insoweit wird in der Regel ein höherer Streitwert als 1.000 DM nicht anzunehmen sein.
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