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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 373)

  1. 65 S 113/93 - Kündigung; Verwertungskündigung; Steuernachteile; Darlegungslast
    Leitsatz: 1. Bei der Verwertungskündigung sind sämtliche Aspekte, auch die Interessen des Mieters, abzuwägen, da das Vorgehen des Vermieters "angemessen" sein muß. 2. Steuerliche Nachteile aus einer unterlassenen Kündigung hat der Vermieter im einzelnen darzulegen, ohne sich auf Datenschutz berufen zu können.
    LG Berlin
    14.09.1993
  2. 64 S 447/93 - Tierhaltungsklausel; Katzenhaltung
    Leitsatz: 1. Das formularmäßige Verbot jeglicher Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam. 2. Der Mieter kann nach Art. 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Haustierhaltung haben.
    LG Berlin
    14.09.1993
  3. 61 S 267/92 - Kündigung; Widerspruch; Härte; Ersatzwohnraum
    Leitsatz: Aus der schwierigen Wohnungssituation in Berlin allein kann nicht eine unzumutbare Härte im Sinne des § 556 a BGB hergeleitet werden.
    LG Berlin
    09.09.1993
  4. 67 S 398/92 - Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Sachverständigenkosten
    Leitsatz: Kosten eines privaten Sachverständigen als Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.
    LG Berlin
    26.08.1993
  5. 61 S 36/93 - kein "Ansammeln" der 5 %-Kappungsbeträge für mehrere Jahre; Aussagekraft des Mietspiegels 1992 für ehemaligen Altbauwohnraum
    Leitsatz: 1. Die Kappungsgrenze des § 2 GVW bewirkt, daß der Vermieter nicht berechtigt ist, Zustimmung zu einer Erhöhung des Mietzinses um 15 % zu verlangen, selbst wenn er vor dem Zustimmungsbegehren drei Jahre lang eine Erhöhung gemäß §§ 2 MHG, 2 GVW nicht geltend gemacht hatte und die um 15 % erhöhte Miete den ortsüblichen Miet-zins nicht übersteigen würde. 2. Zur Aussagekraft des Berliner Mietspiegels 1992 in bezug auf ehemals preisgebundenen Altbauwohnraum (im Anschluß an Kammerurteil GE 1991, 1151).
    LG Berlin
    19.08.1993
  6. 67 S 113/93 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Zahlungsverzug; unpünktliche Mietzahlung; Abänderung des Fälligkeitstermin
    Leitsatz: 1. Eine fristlose Kündigung des Vermieters wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter trotz Abmahnung innerhalb eines Jahres mindestens dreimal unpünktlich zahlt. 2. Eine konkludente Abänderung des Fälligkeitstermins setzt voraus, daß der Mieter längere Zeit den Mietzins zu einem bestimmten Zeitpunkt (Tag oder Woche) zahlt.
    LG Berlin
    19.08.1993
  7. 64 S 247/93 - Beschwerdewert; Parabolantenne
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer für den mit seiner Klage auf Anbringen einer Parabolantenne abgewiesenen Mieter bemißt sich nach seinem Interesse an dem Empfang zusätzlicher Programme, nicht an den wegfallenden Kosten für die Kabelgebühren.
    LG Berlin
    06.08.1993
  8. 67 S 95/93 - Mietverhältnisfortsetzung; Mietererben; Erbteilsübertragung an Dritten
    Leitsatz: Übertragen die Erben des Mieters ihre Erbanteile an einen Dritten, so tritt dieser in das Mietverhältnis ein.
    LG Berlin
    05.08.1993
  9. 67 T 50/93 - Grundstücksveräußerung; Vermieterwechsel; Hausverwaltung
    Leitsatz: Schließt die Hausverwaltung im eigenen Namen einen Wohnraummietvertrag ab, tritt ein Erwerber jedenfalls dann gemäß § 571 BGB in das Mietverhältnis ein, wenn der Vertragsschluß mit Zustimmung des Eigentümers erfolgt war.
    LG Berlin
    22.07.1993
  10. 67 S 28/93 - Eigenbedarfskündigung; Kündigungsgrund; Wohnbedarf; Bedarfssituation
    Leitsatz: 1. Wenn bei einer Eigenbedarfskündigung die Bedarfssituation darauf gestützt wird, daß die Bedarfsperson eine bestimmte Alternativ Wohnung nicht nutzen könne, weil es sich dabei um eine Mietwohnung handele, handelt es sich um einen anderen Kündigungsgrund, als wenn geltend gemacht wird, daß diese Alternativ-Wohnung nicht genutzt werden könne, weil darin noch eine andere Person wohne. 2. Wird der Bedarf nur darauf gestützt, daß die Bedarfsperson eine be-stimmte verfügbare Wohnung nicht nutzen könne, weil diese eine Mietwohnung sei, ist der Bedarf nicht mehr vernünftig nachvollziehbar.
    LG Berlin
    22.07.1993