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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Verwertungskündigung; Steuernachteile; Darlegungslast
Leitsätze
1. Bei der Verwertungskündigung sind sämtliche Aspekte, auch die Interessen des Mieters, abzuwägen, da das Vorgehen des Vermieters "angemessen" sein muß.
2. Steuerliche Nachteile aus einer unterlassenen Kündigung hat der Vermieter im einzelnen darzulegen, ohne sich auf Datenschutz berufen zu können.
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