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Urteil Tierhaltungsklausel
Schlagworte
Tierhaltungsklausel; Katzenhaltung
Leitsätze
1. Das formularmäßige Verbot jeglicher Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam.
2. Der Mieter kann nach Art. 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Haustierhaltung haben.
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