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  1. 18 S 1/16 - Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes beim Heizöleinkauf, Wohnungsleerstand rechtfertigt keine Abweichung von den Verteilungsmaßstäben der Heizkostenverordnung, Heizölwerte - Übersicht in DAS GRUNDEIGENTUM, Durchschnittswerte
    Leitsatz: 1. Der Vermieter genügt dem in § 556 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz BGB normierten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wenn er die in den Medien veröffentlichten Durchschnittspreise für Heizöl sichtet, um die Angemessenheit des dann ausgewählten Angebots zu beurteilen. Der Vermieter darf bei seiner Beschaffungsentscheidung neben dem Preis auch weitere Aspekte, wie beispielsweise die Zuverlässigkeit des Anbieters, dessen Erfahrung mit der besonderen Lage und der erschwerten Belieferung des Objekts oder auch eine langjährige Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten berücksichtigen. 2. Wohnungsleerstände rechtfertigen es nicht, zugunsten der verbleibenden Mieter von der Heizkostenverordnung und den dort gesetzlich festgeschriebenen Verteilungsmaßstäben abzuweichen; das gilt selbst dann, wenn ein sehr hoher Anteil leer stehender Wohnungen im Einzelfall dazu führt, dass die letzten verbliebenen Wohnungsmieter mit den verbrauchsabhängig berechneten Kosten einen überproportional hohen Anteil der Fixkosten auferlegt bekommen. (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 9/14 - GE 2015, 114).
    LG Berlin
    22.08.2016
  2. 14 K 1131/99 - faktische staatliche Verwaltung, schädigende Maßnahme, Aufbauhypothek
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Verminderung oder Aufhebung einer Aufbauhypothek setzt voraus, daß ein Schädigungstatbestand nach § 1 VermG gegeben ist. Daran fehlt es, wenn das Grundstück weder unter staatlicher Verwaltung stand noch einer schädigenden Maßnahme gem. § 1 VermG unterlag. 2. Ob staatliche oder private Verwaltung anzunehmen ist, richtet sich bei der Verwaltung durch eine staatliche Stelle nicht nach der organisatorischen Zuordnung des Verwalters, sondern vorrangig nach dem Rechtsgrund des Verwaltervertrages. 3. Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob eine schädigende Maßnahme vorliegt, die einen Eigentumsverlust bewirkt, sind die Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Wiedervereinigung.
    VG Dresden
    19.03.2003
  3. 2-13 S 135/18 - Rückforderung ungültiger Sonderumlage durch ausgeschiedenen Wohnungseigentümer
    Leitsatz: Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht jedenfalls für einen mittlerweile ausgeschiedenen Wohnungseigentümer ein Rückforderungsanspruch. Einer Beschlussfassung der Eigentümer bedarf es hierfür nicht.
    LG Frankfurt/Main
    14.03.2019
  4. 2 W 6/18 - Amtshaftung auf Schadensersatz wegen rechtswidriger Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Die Grundsätze der Drittschadensliquidation sind im Amtshaftungsrecht nicht anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    24.01.2019
  5. VG 4 A 47.07 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Neufestsetzung von Grundpfandrechten
    Leitsatz: ...1. § 16 Abs. 5 VermG lässt sich auf...
    VG Berlin
    05.10.2007
  6. BVerwG 8 C 5.95 - Abbau der Fehlsubventionierung; Wohnungsfürsorgemittelförderung
    Leitsatz: ...§ 16 Satz 1 AFWoG anstelle des...
    BVerwG
    07.06.1996
  7. 2 U 81/18 - Unbestimmtheit der Umlage „sämtlicher Betriebskosten“ im Gewerberaummietvertrag
    Urteil: ...hinsichtlich der Nrn. 1-16 hinreichende Klarheit...
    OLG Celle
    09.11.2018
  8. 1 BvL 44/92; 1 BvL 48/92 - Wohnungsbindungsänderungsgesetz; Nachwirkungsfrist; Verlängerung nicht verfassungswidrig
    Leitsatz: ...Wohnungsbindungsänderungsgesetzes (BGBl 1990 I S. 934) angeordnete...
    BVerfG
    15.10.1996
  9. VG 25 A 237.96 - redlicher Erwerb; dingliches Nutzungsrecht; Erbbaurecht; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Abwesenheitspflegschaft; Verwaltungspraxis; Ratsmitglied
    Leitsatz: Redlicher Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts schließt Rückübertragung eines vorher entzogenen Erbbaurechts aus.
    VG Berlin
    14.10.1998
  10. V ZR 153/18 - Gekorene Ausübungsbefugnis der WEG zur Geltendmachung individueller Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eigenen Namen in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind.
    BGH
    08.02.2019