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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 163)
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IX ZR 188/05 - Haftung des Steuerberaters bei unterlassener Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes; nicht mehr korrigierbare steuerrechtliche Gestaltung; Anteilsverkauf nach TranchenmodellLeitsatz: 1. Nach dem Gebot des sichersten Weges kann der Steuerberater gehalten sein, die Einholung einer Auskunft des Finanzamtes zu empfehlen, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt ist und die Beratung eine einschneidende, dauerhafte, später praktisch nicht mehr korrigierbare rechtliche Gestaltung betrifft. 2. Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung des Verkaufs sämtlicher Anteile an einer Kommanditgesellschaft nach einem "Tranchenmodell".BGH08.02.2007
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1 VA 23/18 - Urkundlicher Nachweis der Empfangsberechtigung für hinterlegte MasseLeitsatz: Im Verfahren über die Herausgabe einer bei der Hinterlegungsstelle hinterlegten Masse ist die Empfangsberechtigung außerhalb der Fälle des § 17 Abs. 3 BerlHintG regelmäßig durch Urkunden nachzuweisen. Handelt es sich um Privaturkunden, sind sie der Hinterlegungsstelle im Original vorzulegen.KG30.01.2019
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VIII ZR 31/18 - Keine Mietminderung wegen nachbarlichen Baulärms bei Hinnahmeverpflichtung des Vermieters ohne eigene Abwehr- und EntschädigungsmöglichkeitLeitsatz: ...18. Mai 1994 - XII ZR 188/92, GE 1994...BGH29.04.2020
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VIII ZR 67/18 - Wärmebrücken in den Bauvorschriften und technischen Normen entsprechenden Außenwänden kein Sachmangel einer WohnungLeitsatz: ...2013, 938 = NJW 2013, 2417 Rn. 15; vom 18...BGH05.12.2018
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1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18 - Verfassungskonformität der MietpreisbremseDer Fall: ...beiden Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18...BVerfG18.07.2019
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BVerwG 7 C 5.03 - gesetzlicher Vertreter; staatlich verwalteter Vermögenswert; Vergütungsanspruch; Leistungsbescheid; AuslagenerstattungLeitsatz: Die Behörde, die um die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers eines ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerts ersucht hat, darf vom Eigentümer den Ersatz der Kosten einer angemessenen Vergütung des Vertreters und der ihm erstatteten baren Auslagen verlangen. Ansprüche des gesetzlichen Vertreters gegen den vertretenen Eigentümer können nicht durch Leistungsbescheid festgesetzt werden.BVerwG22.04.2004
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OVG 10 S 49.20 - Veränderungssperre, Erlass einer einstweiligen Anordnung, Mindestmaß an konkreten Planungsvorstellungen, Flächen für GemeinbedarfLeitsatz: Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein wird. Dieses Mindestmaß ist gewahrt, wenn das Bezirksamt im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung in Form von Festsetzungen für Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zur Errichtung einer Schule hatte.OVG Berlin-Brandenburg22.03.2021
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1 A 179/06 HAL - Berechtigte; Stiftung; unlautere Machenschaft; vorgeschobener EnteignungszweckLeitsatz: ...1. Eine Täuschung i. S. d. § 1 Abs. 3...VG Halle24.06.2008
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3 K 532/18.MZ - Kein Individualanspruch auf Umsetzung von Festsetzungen eines B-PlansLeitsatz: Der Einzelne hat grundsätzlich gegen die Gemeinde keinen Anspruch auf Vollziehung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans.(Leitsatz der Redaktion)VG Mainz20.03.2019
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BVerwG 3 C 43.03 - ???Leitsatz: Ein Anspruch auf Realteilung eines Buchgrundstückes besteht auch dann, wenn nur eine der nach den Nutzungsarten eindeutig abgrenzbaren Teilflächen einheitlich für eine Aufgabe genutzt wurde, hinsichtlich des anderen Teils jedoch eine Mischnutzung für mehrere Verwaltungsaufgaben vorlag. Die mischgenutzte Teilfläche steht dem Verwaltungsträger zu, für dessen Aufgaben sie überwiegend genutzt wurde. Eine die Restitution ausschließende Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG entfällt auch bei bebauten Grundstücken nicht dadurch, daß am Stichtag Aus- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden (im Anschluß an das Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125 = ZOV 2003, 116). Die Kontinuität der Nutzung, deren Sicherung der Restitutionsausschluß nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG dient, wird nicht dadurch unterbrochen, daß auf dem Grundstück nach den Umbaumaßnahmen andere Aufgaben desselben Verwaltungsträgers durchgeführt werden.BVerwG07.10.2004