« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 163)

  1. VIII ZR 16/23 - Mietpreisbremse verstößt (noch) nicht gegen das Grundgesetz, Berliner Mietenbegrenzungsverordnung verfassungskonform
    Leitsatz: ...2020 (BGBl. I S. 540) weder gegen die...
    BGH
    18.12.2024
  2. VIII ZR 45/19 - Rüge wg. überzahlter Miete nach Mietpreisbremse und Geltendmachung von Mietrückzahlungsansprüchen bei Mietermehrheit durch einen Mieter allein, Berliner MietenbegrenzungsVO erfüllt Begründungserfordernis
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 17. Juli 2019 - VIII ZR 130/18...
    BGH
    27.05.2020
  3. V ZR 162/22 - Verwalterhaftung für Bauüberwachung
    Leitsatz: ...vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, GE 2020...
    BGH
    26.01.2024
  4. III ZR 443/13 - Kündigung des Hausmeistervertrages durch WEG-Verwalter ohne Vorlage der Vollmacht; Einseitige Willenserklärung des WEG-Verwalters für die WEG auf Basis eines Beschlusses oder einer Vereinbarung
    Leitsatz: § 174 Satz 1 BGB ist auf einseitige Willenserklärungen des Verwalters im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf der Grundlage einer Vereinbarung oder eines Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG anwendbar.
    BGH
    20.02.2014
  5. II ZB 32/05 - Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens einer in Vollzug gesetzten fehlerhaften Gesellschaft; Gesellschaftsentstehung bei rechtsirriger Eintragung des ehemals kreisgeleiteten VEB als GmbH i. A. in das Handelsregister
    Leitsatz: ...insolvenzfähig i. S. von § 11 Abs. 1, 2 Nr. 1 InsO...
    BGH
    16.10.2006
  6. VIII ZR 107/08 - Rechtzeitige Absendung einer Betriebskostenabrechnung nicht fristwahrend; Post als Erfüllungsgehilfe des Vermieters; Postverschulden; Postverzögerung; Postverlust
    Urteil: .... 14/4553, S. 51). Die von der beklagten...
    BGH
    21.01.2009
  7. V ZR 128/23 - Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss
    Leitsatz: a) § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zu Rücklagen zu beschließen.b) Die Formulierung „bestimmte Arten von Kosten“ in § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG hebt lediglich das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis hervor und begründet keine darüberhinausgehenden Anforderungen.c) Ein auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gefasster Beschluss, mit dem ein vereinbarter Verteilungsmaßstab, der bestimmte Wohnungseigentümer privilegiert (hier: unterdimensionierte Miteigentumsanteile der Gewerbeeinheiten), geändert wird, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn es für die vereinbarte Privilegierung keinen sachlichen Grund gab (Fortführung von Senat, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11, GE 2011, 1627 = NJW-RR 2011, 1646 Rn. 10).
    BGH
    14.02.2025
  8. VIII ZR 125/21 - Erstattungsanspruch für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse
    Leitsatz: Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.
    BGH
    26.04.2023
  9. VIII ZR 280/21 - „Fiktive“ Schadensbemessung für unterlassene Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Zur Frage der „fiktiven“ Schadensbemessung im Mietrecht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 26. April 2022 - VIII ZR 364/20, GE 2022, 1054 = NJW-RR 2022, 1307 Rn. 8 ff.; vom 10. Mai 2022 - VIII ZR 277/20, GE 2022, 1053 = NJW-RR 2022, 1460 Rn. 14 ff.; Urteil vom 31. März 2021 - XII ZR 42/20, GE 2021, 697 = NJW-RR 2021, 803 Rn. 15). 2. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH können Schadensersatzansprüche statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder Instandhaltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Kosten bemessen werden.3. Das gilt auch, wenn die Arbeiten schon ausgeführt sind (Schadensersatz neben der Leistung).(Leitsätze zu 2 und 3 von der Redaktion)
    BGH
    19.04.2023
  10. VII ZR 301/13 - Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme
    Leitsatz: a) Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen. b) Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-) Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels im Wege der Selbstvornahme genügt dafür nicht. In diesem Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis dagegen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen.
    BGH
    19.01.2017