« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 163)

  1. BVerwG 8 C 18.04 - Firmenenteignung; Privatvermögen; Freigabeentscheidung
    Leitsatz: Besondere Umstände des Einzelfalles können die Annahme rechtfertigen, daß im Zusammenhang mit Firmenvermögen enteignetes Privatvermögen auf der Grundlage der Richtlinie Nr. 3 der Deutschen Wirtschaftskommission (§ 1 Nr. 2) vom 21. September 1948 nachträglich wieder freigegeben worden ist. Ob eine Freigabeentscheidung der zuständigen Stellen getroffen worden ist, beurteilt sich nach faktischen Kriterien; sie muß in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck gekommen sein.
    BVerwG
    10.08.2005
  2. VIII ZR 74/10 - Kündigung des Vermieters nach eigenmächtiger Untervermietung durch Mieter bei Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis
    Leitsatz: a) Nimmt der Mieter eine Untervermietung vor, ohne die erforderliche Erlaubnis seines Vermieters einzuholen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten auch dann, wenn er einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. b) Ob ein derartiger Vertragsverstoß des Mieters ein die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigendes Gewicht hat, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. c) Hat der Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter rechtzeitig erbeten, so ist eine auf die fehlende Erlaubnis gestützte Kündigung rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter seinerseits zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet war und ihm somit selbst eine Vertragsverletzung zur Last fällt. d) Der Vermieter kann zur Begründung einer Kündigung auf die in einem früheren, dem Mieter zugegangenen Schreiben dargelegten Kündigungsgründe Bezug nehmen.
    BGH
    02.02.2011
  3. 1 BvR 1011/17 - Kein stillschweigender Verzicht auf Modernisierungsmieterhöhung durch vorangegangenes Erhöhungsverfahren auf Vergleichsmiete
    Der Fall: ...Vorbehalt nach. Mit Schreiben vom 18. Juni 2013...
    BVerfG
    05.03.2018
  4. 24 W 4180/97 - Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels
    Leitsatz: 1. Werden von ursprünglich 16 Wohnungseigentumseinheiten vier Einheiten so unterteilt, daß insgesamt 20 Einheiten entstehen, so haben - bei Vereinbarung des Objektprinzips - die Eigentümer der unterteilten Einheiten je eine halbe Stimme, die sie jeweils selbständig abgeben können (wie OLG Düsseldorf, OLGZ 1990, 152 = NJW-RR 1990, 521 = WE 1990, 170). 2. a) Wird bei der Einberufung der Eigentümerversammlung der Beschlußgegenstand nicht bezeichnet und waren in der Eigentümerversammlung weniger als die Hälfte der Stimmrechte vertreten, kann schon deshalb der Nachweis nicht geführt werden, daß der Eigentümerbeschluß auch bei ordnungsmäßiger Einberufung ebenso gefaßt worden wäre. b) In einem solchen Fall kann das Gericht nicht durch eine nachträgliche Befragung der nicht erschienenen Wohnungseigentümer die Nichtursächlichkeit des Einberufungsmangels auf die Beschlußfassung feststellen.
    KG
    18.11.1998
  5. XII ZR 124/06 - Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft; Verteilung des Erlösüberschusses nach dem Verhältnis der Werte der Miteigentumsanteile
    Leitsatz: a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet. b) Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.
    BGH
    16.12.2009
  6. VII ZR 242/20 - Bauunternehmer als Steuerschuldner bei Übergang der Umsatzsteuerschuldnerschaft
    Leitsatz: Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Beiträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass das Finanzamt unter etwaiger fehlerhafter Beurteilung der Rechtslage zur Festsetzungsverjährung den Bauunternehmer als Steuerschuldner heranzieht.
    BGH
    14.10.2021
  7. IV ZR 75/09 - Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers für Notare; Vertrauensschadensversicherungsverträge; unwirksamer Deckungsausschluss für mittelbare Schäden; Schadensersatzpflicht des Notars; Pflichtverletzungen
    Leitsatz: 1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19 a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt. 2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.
    BGH
    20.07.2011
  8. V ZR 213/03 - Kaufertrag; Sittenwidrigkeit; Missverhältnis des Kaufpreises zum Wert des Kaufobjekts; Verkehrswert eines Grundstücks; Vergleichswertverfahren; Verkehrswert einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung
    Leitsatz: a) Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, daß ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Mißverhältnis zum Kaufpreis stünde. b) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung ist das Gericht nicht auf eine bestimmte Methode (hier: Ertragswertmethode) festgelegt.
    BGH
    02.07.2004
  9. XI ZR 425/04 - Darlehensforderung; Belegenheit; Verjährung; Bundesrepublik Deutschland als Gläubigerin
    Leitsatz: a) § 1 AFRG ist auf Darlehensforderungen, die mangels Belegenheit im Machtbereich der die Enteignung aussprechenden Behörde nicht wirksam enteignet werden konnten, analog anzuwenden. b) Für die Anwendung des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. kommt es nicht darauf an, ob die Verjährung im Zeitpunkt der Leistung rechtlich zweifelhaft war. c) Zur Anwendbarkeit des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. zugunsten der Bundesrepublik Deutschland als Gläubigerin.
    BGH
    28.03.2006
  10. VG 2 K 128.14 - Offenlegung von Namen und Büroanschriften von Gutachtern eines Projektförderungsantrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Schutzzwecke des § 3 Nr. 7 IFG und des § 4 Abs. 1 IFG, Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs. 3 IFG
    Leitsatz: 1. Personenbezogene Daten von Beratenden - und erst recht von Gutachtern - sind nicht vom Schutzzweck des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG erfasst.2. Der Schutzzweck des § 3 Nr. 7 IFG hat in erster Linie den Schutz von Informanten sowie den Schutz der Behörde selbst, die auf solche (freiwilligen) Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist, im Auge.  3. Der Schutzzweck des § 4 Abs. 1 IFG geht allein dahin, den Erfolg der konkreten behördlichen Entscheidung zu gewährleisten. 4. Maßgebend für die Frage, ob ein Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs. 3 IFG vorliegt, ist, ob der Dritte durch die Offenlegung der aufgeführten Daten der Gefahr spürbarer Nachteile ausgesetzt würde.
    VG Berlin
    28.01.2015