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  1. 1 VA 14/19 - Vertreterbestellung nach dem Vermögensgesetz
    Leitsatz: ...(§ 17 Abs. 1 und 3 Satz 1 Nr. 1, § 18...
    KG
    16.01.2020
  2. VIII ZR 258/19 - Baulärm von Nachbargrundstück kein Mietmangel
    Leitsatz: ...Senatsurteils vom 29. April 2020 - VIII ZR 31/18...
    BGH
    24.11.2021
  3. BVerwG 7 C 96.99 - redlicher Erwerb; dingliche Nutzungsrechte; Wochenendhäuser; Erholungszwecke; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Restitutionsausschlußgrund
    Leitsatz: Der redliche Erwerb dinglicher Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Kauf von Wochenendhäusern zu Erholungszwecken verliehen wurden, schließt die Rückübertragung der Grundstücke nicht aus.
    BVerwG
    12.07.2000
  4. BVerwG 7 C 20.99 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Natur der Sache; Zufahrt über Nachbargrundstück; Mitbenutzung von Teilbereichen im komplexen Wohnungsbau; Umgebungsbebauung; Erschließungsfunktion für Garagen
    Leitsatz: 1. Die vermögensrechtliche Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn die Fläche durch eine bereits vorhandene Zufahrt erschlossen wird, die über ein im Eigentum des Verfügungsberechtigten verbleibendes Nachbargrundstück verläuft. 2. Geht eine unter § 5 Abs. 1 VermG fallende Verwendung des Restitutionsgrundstücks über eine untergeordnete Mitbenutzung von Teilbereichen nicht hinaus, bleibt die Rückgabefähigkeit des Grundstücks jedenfalls dann unberührt, wenn die Rechtsordnung dem mit dem Restitutionsausschlußgrund verfolgten Anliegen des Gesetzgebers in anderer Weise Rechnung trägt.
    BVerwG
    15.06.2000
  5. VG 25 A 555.91 - Aufbauenteignung; Verfügungsverbot
    Leitsatz: 1. Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz werden vom Vermögensgesetz nicht erfaßt. 2. Die Vorschrift des § 3 a Abs. 3 Satz 3 VermG ist auch bei Grundstücksveräußerungen anzuwenden. 3. Zur rechtlichen Stellung des Käufers von Rückübertragungsrechten.
    VG Berlin
    21.10.1991
  6. 6 K 1278/99 - Vorratsenteignung; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Baulandenteignung; komplexer Wohnungsbau: Einzelfallunrecht
    Leitsatz: Die Grenze zwischen einer vom Baulandgesetz gedeckten Enteignung und einer unzulässigen und damit den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllenden Vorratsenteignung ist dann überschritten, wenn im Zeitpunkt der Inanspruchnahme kein konkretes Vorhaben geplant war, sondern eine künftige, nur in groben Umrissen bekannte Nutzung, für die weder eine nähere Planung vorlag noch erkennbar war, daß Mittel und Kapazitäten in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung standen, eigentumsrechtlich gesichert werden sollte. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    26.10.2005
  7. 8 U 124/11 - Betriebskostenabrechnung; Zusammenstellung der Gesamtkosten
    Der Fall: ...Betriebskosten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 16 BetrKV...
    KG
    16.02.2012
  8. XI ZR 243/05 - Fondserwerb; Haustürsituation; Wissensvorsprung; Aufklärungspflicht; versteckte Provision; Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: 1. Zur Kausalität einer Haustürsituation bei Vertragsverhandlungen des Verbrauchers mit einem Angehörigen. 2. Die einen Fondserwerb finanzierende Bank ist unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs von sich aus zur Aufklärung über eine nicht im Prospekt ausgewiesene Provision grundsätzlich nur dann verpflichtet, wenn eine versteckte Provision mitursächlich dafür ist, daß der Erwerbspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert des Fondsanteils, so daß die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß (vgl. Senatsurteil BGHZ 168, 1, 21 Tz. 47). Eine Aufklärungspflicht besteht unabhängig davon aber dann, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, daß der Anleger von den Prospektverantwortlichen über die Werthaltigkeit des Fondsanteils arglistig getäuscht wird, indem aus seiner Einlage über die im Prospekt ausgewiesenen Vertriebskosten hinaus weitere Provisionen gezahlt werden.
    BGH
    10.07.2007
  9. VG 16 A 24.07 - Zur Auslegung einer im Fördervertrag geregelten Art und Weise der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der "Grundlage II. BV"; Tilgungsstundung; Tilgungsaussetzung; Fördervertrag; vertragliche Förderung; Wohnungsbauförderungsrecht; Ertragslage; Wirtschaftlichkeit; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Verwaltungsrechtsweg; Ermessen; allgemeine Leistungsklage; Zweite Berechnungsverordnung; Erträge; laufende Aufwendungen; Förderungsrichtlinien; Städtebaulicher Denkmalschutz
    Leitsatz: 1. Bei der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, nach deren Ergebnis laut Fördervertrag eine Tilgungsaussetzung oder sogar eine Umwandlung des öffentlichen Darlehens in einen Zuschuss gewährt werden kann, hat die IBB sämtliche in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) genannten laufenden Aufwendungen zu berücksichtigen, wenn der Fördervertrag eine Ermittlung der Wirtschaftlichkeit auf der "Grundlage II. BV" vorsieht. 2. Die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung eigener Art, wonach beispielsweise Finanzierungskosten für den Ankauf unberücksichtigt bleiben und Instandhaltungskostenpauschalen nur in reduzierter Höhe angesetzt werden, ist unzulässig. 3. Die IBB muss - auch wenn schon mehrere Jahre verstrichen sind - über die Tilgungsanträge der Fördernehmer neu entscheiden, und zwar auf Grundlage einer nach den Vorgaben der II. BV erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    29.01.2009
  10. L 7 AS 103/12 - Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung; Entschädigung für eine Enteignung nach dem AusglLeistG; Zufluss erst zum Zeitpunkt der konstitutiven Feststellung durch Behördenbescheid - hier nach Antragstellung; verfassungskonforme Auslegung
    Leitsatz: ...Ausgleichsleistung i. S. des SGB II erst auszugehen...
    Sächs. LSG
    11.12.2014