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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 163)
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BVerwG 7 C 19.05 - Grundstücksbelastungen; Aufbaugrundschuld; Bestellung durch staatlichen Verwalter und MiterbenLeitsatz: ...mitgewirkt, ist § 18 Abs. 2 Satz 1 VermG auf...BVerwG31.08.2006
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BVerwG 5 C 23.10 - Unternehmen; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Reinvermögen; Schädigung; Bilanz; Steuerbilanz; Beweiskraft; Ersatzeinheitswert; Bilanzierungsstichtag; Hauptfeststellungsstichtag; BoykottschädenLeitsatz: 1. „Bilanz" im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist jedenfalls die Steuerbilanz eines Unternehmens. 2. Letzter Stichtag im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist der letzte Bilanzstichtag vor der Schädigung.BVerwG30.06.2011
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VIII ZR 213/20 - Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen im Urteil, Voraussetzungen an eine ordentliche Kündigung wegen BetriebsbedarfsLeitsatz: ...51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1; vom 16...BGH23.02.2021
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65 S 362/16 - Belästigung durch kettenrauchende Mietmieter als MietmangelLeitsatz: 1. Ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht, ist gehalten, einfache und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Mitmieter zu ergreifen. Erreicht die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und/oder gesundheitsgefährdendes Ausmaß, kann dies den Ausspruch einer Kündigung des Mietverhältnisses unter dem Gesichtspunkt der Störung des Hausfriedens rechtfertigen.2. Mangels anderweitiger Beschaffenheitsvereinbarungen kann der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand durch kettenrauchende Mitmieter über die nur unwesentliche Beeinträchtigung hinaus eingeschränkt sein und eine Mietminderung von 3 % rechtfertigen.3. Die das erträgliche Maß überschreitende Intensität der Beeinträchtigungen durch rauchende Mitmieter ist erreicht, wenn Mieter nachts in ihrem Schlafzimmer Geruchsbelästigungen durch das Rauchen der Mitmieterin ausgesetzt sind, die ihren Schlaf - bei lebensnaher Betrachtung - beeinträchtigen, wenn sie sich - was vom mietvertraglich vorausgesetzten Gebrauch gedeckt und allgemein üblich ist - entscheiden, nachts bei geöffnetem Fenster zu schlafen. Die Störung der Nachtruhe durch Nikotingeruch stellt dabei für sich betrachtet deshalb eine besonders intensive Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache dar, weil Mieter ihr machtlos, nicht vorhersehbar und während der Ruhezeiten ausgesetzt sind, die - ausweislich zahlreicher gesetzlicher Regelungen - einen besonderen Schutz genießen; vor diesem Hintergrund ist die zeitliche Häufigkeit der Störungen nicht von Belang. 4. Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der Störung des Gebrauchs der Mietsache durch das Eindringen von Zigarettenrauch in sein Schlafzimmer aus den darunter liegenden Räumen von Mitmietern. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.08.2017
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V ZR 12/14 - Buchungstechnisch getrennte Instandhaltungsrücklagen bei MehrhausanlagenDer Fall: ...Wohngebäuden in der S-Straße und in der P-Straße...BGH17.04.2015
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VIII ZR 226/16 - Grenzen von hinzunehmendem KinderlärmLeitsatz: ...vom 21. Februar 2017 - VIII ZR 1/16, GE...BGH22.08.2017
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VIII ZR 217/14 - Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung im verfassungsrechtlichen RahmenLeitsatz: .... Mai 2013 (GVBl. S. 128) hält sich im...BGH04.11.2015
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BVerwG 3 C 36.10 - Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; Beantragungsfehler; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung; Vorwirkung in anderen Verwaltungsverfahren; Mitverschulden; KausalitätLeitsatz: Im Verfahren auf Gewährung von Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG kann der Verfolgte eine rückwirkende Leistungsgewährung nach den Grundsätzen über den in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verlangen, wenn er aufgrund eines Beratungsfehlers der Rehabilitierungsbehörde versäumt hat, den Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen. Ein Beratungsfehler der Rehabilitierungsbehörde liegt regelmäßig vor, wenn sie einen Antragsteller, der bei ihr eine vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung begehrt, nicht darauf hinweist, dass die erstrebten Ausgleichsleistungen einen weiteren Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger erfordern und erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat gezahlt werden. Die rückwirkende Leistungspflicht ist nach dem Rechtsgedanken des § 44 Abs. 4 SGB X auf einen Zeitraum von längstens vier Kalenderjahren vor dem Jahr, in dem die Ausgleichsleistungen beansprucht werden, begrenzt. Die Verzinsung richtet sich nach § 44 Abs. 1 SGB I.BVerwG30.06.2011
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BVerwG 10 CN 1.15 - Anschluss- und Benutzungszwang, CO2-Ausstoß, Erneuerbare Energien, Fernwärmeversorgung, Gesetzgebungsbefugnis, Klimasatzung, Klimaschutz, konkurrierende Gesetzgebung, Kraft-Wärme-KoppelungLeitsatz: ...1. § 16 EEWärmeG stellt eine...BVerwG08.09.2016
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66 S 38/23 - Schadensersatz wegen vorgetäuschtem EigenbedarfLeitsatz: 1. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter entstehen, wenn der Vermieter es versäumt hat, die Ernsthaftigkeit des Nutzungswillens für die Bedarfsperson zu ermitteln.2. Der Anspruch entfällt bei einer Aufhebungsvereinbarung nach Anfrage auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag nur ausnahmsweise, wenn der Mieter unabhängig vom Eigenbedarf zur Räumung entschlossen war.3. Zu den durch den Umzug verursachten Kosten gehört auch die monatliche Mietmehrbelastung für eine vergleichbare Wohnung; eine zeitliche Begrenzung, wie lange die Differenzmiete verlangt werden kann, besteht nicht.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.11.2023