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V ZR 34/97 - Kriegsfolgenrecht; Wehrmachtsgrundstück; Reichsbahngrundstück; Erlöschen des HerausgabeanspruchsLeitsatz: Der Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines von der früheren Wehrmacht oder der Deutschen Reichsbahn in Besitz genommenen, in den neuen Bundesländern gelegenen Grundstücks ist erloschen (§§ 1, 2 AKG); eine entsprechende Anwendung des in den alten Bundesländern geltenden § 19 AKG ("Aussonderungsrecht im Staatskonkurs") ist ausgeschlossen.BGH03.07.1998
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V ZB 32/05 - Teilrechtsfähigkeit der Wohnungeigentümergemeinschaft; Haftung des Wohnungseigentümers; Verwalterrechte; EinzelwirtschaftsplanLeitsatz: 1. a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. b) Neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn diese sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben. c) Gläubiger der Gemeinschaft können auf deren Verwaltungsvermögen zugreifen, das auch die Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer und gegen Dritte umfaßt. d) Zu den pfändbaren Ansprüchen der Gemeinschaft gehören der Anspruch, ihr die finanzielle Grundlage zur Begleichung der laufenden Verpflichtungen durch Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan, seine Ergänzung (Deckungsumlage) oder die Jahresabrechnung zu verschaffen, sowie Ansprüche aus Verletzung dieser Verpflichtung. 2. Soweit der Verwalter als Organ der Gemeinschaft nicht kraft Gesetzes zur Vertretung berechtigt ist, werden seine Kompetenzen durch solche der Wohnungseigentümer ergänzt, denen die entsprechende Bevollmächtigung des Verwalters oder die Fassung des von ihm nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführenden Beschlusses obliegt. 3. Die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung betrifft die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und richtet sich daher nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer. 4. Der Einzelwirtschaftsplan gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des Wirtschaftsplans. Die Genehmigung eines Wirtschaftsplans ohne Einzelwirtschaftsplan ist auf Antrag für ungültig zu erklären.BGH02.06.2005
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V ZR 272/10 - Vorkaufsrecht auch bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung; Einbringung eines vorkaufsrechtsbelasteten Grundstücks durch Verpflichteten in eine von ihm beherrschte Gesellschaft und anschließender Weiterverkauf; PaketverkaufLeitsatz: Bringt der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende kaufähnliche Vertragsgestaltung vorliegen. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im „Paket" für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.BGH27.01.2012
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5 StR 5/98 - Ausreiseverkauf; ErpressungLeitsatz: Ein Rechtsanwalt in der DDR, der seine Mitwirkung an einem Ausreisegesuch davon abhängig macht, daß der Ausreisewillige sein Grundstück dem Rechtsanwalt und seiner Verlobten überläßt, ist mangels Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht wegen Erpressung strafbar.BGH22.04.1998
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V ZR 176/17 - Unwirksame Vereinbarung von unbefristeter Sozialbindung im 3. FörderwegLeitsatz: Es begegnet keinen sachenrechtlichen Bedenken, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung bestellt wird (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 214 f.). a) Bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG waren zeitlich unbefristete Belegungsrechte nicht vorgesehen; eine darauf gerichtete schuldrechtliche Vereinbarung ist unwirksam, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat. b) Sind im Rahmen der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG zeitlich unbefristete Belegungsrechte vereinbart worden, kann in entsprechender Anwendung von § 139 BGB im Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit ihrer Vereinbarung Belegungsrechte für einen möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart hätten; deshalb ist bei der Gewährung eines langfristigen, vergünstigten Kredits im Zweifel anzunehmen, dass die im Gegenzug übernommenen Belegungsrechte während der Laufzeit des vergünstigten Kredits fortbestehen sollen.BGH08.02.2019
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III ZR 54/17 - Schadensersatz für ermessensfehlerhaft eingesetzten Löschschaum für die FeuerwehrLeitsatz: a) Die Haftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG wegen eines amtspflichtwidrigen Verhaltens eines zur Gefahrenabwehr handelnden Amtsträgers (hier: eines Feuerwehrbeamten) ist nicht entsprechend § 680 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. b) Zum Recht der Parteien auf schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme, wenn diese im Wege der Einholung eines ausschließlich mündlich erstatteten Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, NJW 2009, 2604).BGH14.06.2018
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III ZR 8/09 - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch im Interesse des Grundstückseigentümers; Amtshaftung; Abfallentsorgungsanlage; Mülldeponie; AltlastenentsorgungLeitsatz: Die Amtspflichten, die den für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen (bis 30. April 1993: abfallrechtlichen) Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage und für die Überwachung einer solchen Anlage zuständigen Behörden obliegen, können auch zugunsten des Eigentümers des Betriebsgrundstücks als einem geschützten „Dritten" bestehen.BGH15.10.2009
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V ZB 27/90 - Wohnungseigentum; Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers gegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums; Zustimmungserfordernis bei baulicher Veränderung des gemeinschaftlichen EigentumsLeitsatz: a) Der einzelne Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen. b) Auch wenn die Möglichkeit besteht, daß ein Wohnungseigentümer bei Zahlungsunfähigkeit des Miteigentümers, der eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG durchgeführt hat, selbst mit Kosten belastet werden könnte, so ist nicht deswegen die Maßnahme von seiner Zustimmung abhängig.BGH19.12.1991
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1 BvR 382/05 - Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung mit neuer und nicht ohne weiteres auf der Hand liegenden Begründung verfassungswidrigLeitsatz: 1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte einen emissionsschutzrechtlich begründeten Abwehranspruch für eine Mobilfunksendeanlage verneinen, die die Grenzwerte der 26. BImSchV einhält (Bestätigung von BVerfG, NJW 2002, 1638). 2. Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes ist verletzt, wenn das VG die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung darauf stützt, daß die Voraussetzung für eine Ausnahme oder eine Befreiung nach § 31 BauGB vorlägen, während das OVG die Zulassung der Berufung mit der neuen und nicht auf der Hand liegenden Begründung zurückweist, es liege eine zulässige fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO vor. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG24.01.2007
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VII ZR 112/24 - Kein Abzug neu für alt durch Mangelbeseitigung bei fehlenden GebrauchsnachteilenLeitsatz: Eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Mangel sich relativ spät auswirkt und der Besteller keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste.BGH27.11.2025
