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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 163)

  1. 5 StR 5/98 - Ausreiseverkauf; Erpressung
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt in der DDR, der seine Mitwirkung an einem Ausreisegesuch davon abhängig macht, daß der Ausreisewillige sein Grundstück dem Rechtsanwalt und seiner Verlobten überläßt, ist mangels Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht wegen Erpressung strafbar.
    BGH
    22.04.1998
  2. V ZR 176/17 - Unwirksame Vereinbarung von unbefristeter Sozialbindung im 3. Förderweg
    Leitsatz: Es begegnet keinen sachenrechtlichen Bedenken, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung bestellt wird (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 214 f.). a) Bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG waren zeitlich unbefristete Belegungsrechte nicht vorgesehen; eine darauf gerichtete schuldrechtliche Vereinbarung ist unwirksam, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat. b) Sind im Rahmen der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG zeitlich unbefristete Belegungsrechte vereinbart worden, kann in entsprechender Anwendung von § 139 BGB im Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit ihrer Vereinbarung Belegungsrechte für einen möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart hätten; deshalb ist bei der Gewährung eines langfristigen, vergünstigten Kredits im Zweifel anzunehmen, dass die im Gegenzug übernommenen Belegungsrechte während der Laufzeit des vergünstigten Kredits fortbestehen sollen.
    BGH
    08.02.2019
  3. III ZR 54/17 - Schadensersatz für ermessensfehlerhaft eingesetzten Löschschaum für die Feuerwehr
    Leitsatz: a) Die Haftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG wegen eines amtspflichtwidrigen Verhaltens eines zur Gefahrenabwehr handelnden Amtsträgers (hier: eines Feuerwehrbeamten) ist nicht entsprechend § 680 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. b) Zum Recht der Parteien auf schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme, wenn diese im Wege der Einholung eines ausschließlich mündlich erstatteten Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, NJW 2009, 2604).
    BGH
    14.06.2018
  4. III ZR 8/09 - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung auch im Interesse des Grundstückseigentümers; Amtshaftung; Abfallentsorgungsanlage; Mülldeponie; Altlastenentsorgung
    Leitsatz: Die Amtspflichten, die den für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen (bis 30. April 1993: abfallrechtlichen) Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage und für die Überwachung einer solchen Anlage zuständigen Behörden obliegen, können auch zugunsten des Eigentümers des Betriebsgrundstücks als einem geschützten „Dritten" bestehen.
    BGH
    15.10.2009
  5. V ZB 27/90 - Wohnungseigentum; Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers gegen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums; Zustimmungserfordernis bei baulicher Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums
    Leitsatz: a) Der einzelne Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen. b) Auch wenn die Möglichkeit besteht, daß ein Wohnungseigentümer bei Zahlungsunfähigkeit des Miteigentümers, der eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG durchgeführt hat, selbst mit Kosten belastet werden könnte, so ist nicht deswegen die Maßnahme von seiner Zustimmung abhängig.
    BGH
    19.12.1991
  6. 1 BvR 382/05 - Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung mit neuer und nicht ohne weiteres auf der Hand liegenden Begründung verfassungswidrig
    Leitsatz: 1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte einen emissionsschutzrechtlich begründeten Abwehranspruch für eine Mobilfunksendeanlage verneinen, die die Grenzwerte der 26. BImSchV einhält (Bestätigung von BVerfG, NJW 2002, 1638). 2. Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes ist verletzt, wenn das VG die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung darauf stützt, daß die Voraussetzung für eine Ausnahme oder eine Befreiung nach § 31 BauGB vorlägen, während das OVG die Zulassung der Berufung mit der neuen und nicht auf der Hand liegenden Begründung zurückweist, es liege eine zulässige fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO vor. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    24.01.2007
  7. VIII ZR 245/15 - Umstellung des Grundpreistarifs für Trinkwasser nach Zahl der Wohneinheiten
    Leitsatz: 1. Ein Wasserversorgungsunternehmen, das in seinem Versorgungsgebiet die Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise zur Abgeltung der durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Versorgungseinrichtungen entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten in Ansatz bringen (Bestätigung der Senatsurteile vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 136/14, NVwZ-RR 2015, 722 unter II 1 und 2, und VIII ZR 164/14, juris Rn. 15 f.; vom 8. Juli 2015 - VIII ZR 106/14, NJW 2015, 3564 Rn. 22 f.). 2. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn das Versorgungsunternehmen in teilweiser Abkehr von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach der Nenngröße des eingebauten Wasserzählers den Grundpreis nunmehr nach Nutzergruppen bestimmt und dabei zwischen einem Bedarf für Grundstücke mit Wohnbebauung und einem Bedarf für industriell, gewerblich oder in sonstiger Weise genutzte Grundstücke unterscheidet. Ebenso wenig ist es unbillig, wenn das Versorgungsunternehmen den Grundpreis bei dem Bedarf für Wohnzwecke nach der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten, bei dem Bedarf für industrielle, gewerbliche oder sonstige Zwecke hingegen weiterhin nach dem Wasserzählermaßstab bemisst (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 136/14, aaO. unter II 2 b bb [3], und VIII ZR 164/14, aaO. Rn. 31 ff.; vom 8. Juli 2015 - VIII ZR 106/14, aaO. Rn. 30 ff.).
    BGH
    17.05.2017
  8. II ZR 383/12 - Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf mehrgliedrige stille Gesellschaft
    Leitsatz: Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind auf eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, bei der die Kapitalanleger, die sich mit einer Vermögenseinlage als stille Gesellschafter beteiligen, einer aus allen stillen Gesellschaftern und dem Inhaber des Handelsgewerbes bestehenden Publikumsgesellschaft beitreten, mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein dergestalt beigetretener stiller Gesellschafter von dem Inhaber des Handelsgewerbes wegen eines vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens nicht im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung seiner Beteiligung durch Rückgewähr seiner Einlage Zug um Zug gegen Übertragung seiner Rechte aus der stillen Beteiligung verlangen kann; er hat vielmehr einen Anspruch auf ein (etwaiges) Abfindungsguthaben nach den Regeln der fehlerhaften Gesellschaft und ergänzend, je nach Vermögenslage des Handelsbetriebs und der Höhe der - hypothetischen - Abfindungsansprüche der übrigen stillen Gesellschafter, einen Anspruch auf Ersatz seines durch den Abfindungsanspruch nicht ausgeglichenen Schadens.
    BGH
    19.11.2013
  9. IV ZR 32/06 - Aufhebung des Zuwendungsverzichts durch notariellen Vertrag
    Leitsatz: Ein Zuwendungsverzicht kann (ebenso wie der Erbverzicht) durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden, wenn der Erblasser den Rechtszustand vor dem Verzicht durch Verfügung von Todes wegen nicht vollständig wiederherstellen könnte.
    BGH
    20.02.2008
  10. VIII ZR 304/08 - Bindung des Gaspreises an den Ölpreis; Preisentwicklung für leichtes Heizöl (HEL); Arbeitspreis; Grundpreis; Endkunde; Koppelung des Preises; Erdgassonderverträge; Preisanpassungsklauseln; Spannungsklausel
    Leitsatz: Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die die Änderung des Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl („HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt (siehe BGH, Urteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08).
    BGH
    24.03.2010