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Urteil Verbrauchsabhängige Heizkostenumlage


Schlagworte

Verbrauchsabhängige Heizkostenumlage; Mietnebenkosten; Heizkosten; Wärmeverbrauch, Ermittlung; Einheitsskalensystem; Eigenverdunstung; exponierte Wohnlage

Leitsatz

1. Das sog. Einheitsskalensystem, bei dem der Ablesewert mit einem sog. Bewertungsfaktor multipliziert wird, der die unterschiedlichen Größen bzw. Heizleistungen erfaßt, ist ein zur Ermittlung des Wärmeverbrauchs nach der Heizkostenverordnung geeignetes System.

2. Das pauschale Bestreiten der Heizkosten durch den Mieter ist unzulässig. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen aufgrund der Einsicht in die der Kostenaufstellung zugrundeliegenden Belege zu konkretisieren.

3. Die durch die sog. "Eigenverdunstung" entstehenden Ungenauigkeiten der Verdunstungsgeräte sind grundsätzlich unbeachtlich.

4. Die durch eine exponierte Wohnlage auftretenden Kostennachteile für einen einzelnen Mieter aufgrund der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung müssen angesichts des öffentlichen Interesses an der Senkung des Energieverbrauchs hingenommen werden.

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