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Suchergebnis Urteilssuche (181 - 190 von 405)
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62 S 167/86 - Keine Mietminderung bei selbstverschuldeter Schimmelpilzbildung; Mietzinsmidnerung; Feuchtigkeitsschäden; Schimmelpilzbildung; vertragsmäßiger Gebrauch; HinterlüftungLeitsatz: 1. Der Mieter ist verpflichtet, Art und Intensität der Nutzung eines Raumes auf dessen Beschaffenheit abzustellen. 2. Bei der Möblierung von Räumen ist der Mieter verpflichtet, eine ausreichende Hinterlüftung zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung sicherzustellen.LG Berlin09.03.1987
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61 S 10/87 - Vergleich über die Abgeltung von Schönheitsreparaturen; Verjährung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; VergleichLeitsatz: Die Verjährungsfristen für Forderungen aus einem Vergleich, der anstelle der Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Zahlung eines Geldbetrages zielt, richten sich nach § 558 BGB.LG Berlin05.03.1987
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61 S 10/87 - Vergleich über die Abgeltung von Schönheitsreparaturen; Verjährung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; Vergleich, VerjährungLeitsatz: Die Verjährungsfrist für Forderungen aus einem Vergleich, der anstelle der Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Zahlung eines Geldbetrages zielt, richtet sich nach § 558 BGB.LG Berlin05.03.1987
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62 S 181/86 - Rückgewähr der Kaution durch Zwangsverwalter; Sicherheitsleistung des Mieters; Kaution, Rückzahlung; ZwangsverwaltungLeitsatz: 1. § 572 BGB findet auch auf die Rechtsbeziehungen des Zwangsverwalters zum Mieter Anwendung. 2. Zur Rückforderung einer Kaution vom Zwangsverwalter.LG Berlin02.03.1987
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62 S 181/86 - Rückgewähr der Kaution durch Zwangsverwalter; Sicherheitsleistung des Mieters; Kaution, Rückzahlung; ZwangsverwaltungLeitsatz: 1. § 572 BGB findet auch auf die Rechtsbeziehungen des Zwangsverwalters zum Mieter Anwendung. 2. Zur Rückforderung einer Kaution vom Zwangsverwalter.LG Berlin02.03.1987
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61 S 338/86 - Mietzinsvereinbarung durch vorbehaltlose Zahlung des geforderten MietzinsesLeitsatz: In einer einseitigen Mieterhöhungserklärung liegt auch das Angebot des Vermieters, sich auf den geforderten höheren Mietzins zu einigen. Zahlt daraufhin der Mieter diesen Mietzins über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos, ist dadurch das An gebot angenommen und der geforderte höhere Mietzins wirksam vereinbart worden.LG Berlin23.02.1987
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62 S 162/86 - Untervermietungserlaubnis; MietergemeinschaftLeitsatz: Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 549 Abs. 2 BGB setzt bei einer Mietergemeinschaft nicht voraus, daß alle Gemein- schafter ein gleichgerichtetes und gleichartiges Interesse an der Untervermietung vorweisen müssen; es reicht vielmehr aus, daß das Interesse eines Gemeinschafters durch gemeinschaftliche Willensbildung zum Interesse der Gemeinschaft gemacht wird.LG Berlin19.02.1987
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61 S 238/86 - Nutzungsentschädigung; VerjährungLeitsatz: Auch die Ansprüche des Vermieters nach § 557 BGB verjähren nach den Fristen des § 558 BGB.LG Berlin19.02.1987
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62 S 156/86 - Mieterhöhungserklärung bei preisgebundener Wohnung; Mietzinserhöhung; Kostenmiete; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Teilwirtschaftlichkeitsberechnung; Nachweisungen; Kostensteigerung, ErläuterungLeitsatz: Zu den formalen und materiellen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Mieterhöhungserklärung nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz.LG Berlin12.02.1987
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64 S 369/86 - Vereitelung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung durch Mieterverhalten; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Umlegungsmaßstab, Ablesung der Wärmemesser, VerhinderungLeitsatz: 1. Es besteht bereits ein vertraglicher Anspruch auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, wenn die Mietvertragsparteien vereinbart haben, daß die Kosten nach der "Wohnfläche bzw. der qm-Zahl der beheizten Fläche sowie dem Stande der Wärmemesser" umgelegt werden sollen, und die entsprechenden Wärmemesser eingebaut sind. 2. Der Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung kann entfallen, wenn der Mieter trotz mehrfacher Ankündigung durch das Ableseunternehmen die Ermittlung des Individualverbrauchs vereitelt hat. Im Bestreitensfall muß jedoch der Vermieter insoweit im einzelnen darlegen, wann die schriftlichen Ankündigungen zu welchem Ablesezeitpunkt erfolgten, wann und warum eine Ablesung nicht möglich gewesen ist und wie oft für den jeweiligen Abrechnungszeitraum der Mieter die Ablesung verhindert hat.LG Berlin10.02.1987