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Urteil Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Prozeßbevollmächtigten
Schlagworte
Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Prozeßbevollmächtigten; Kündigung/Vollmachtsnachweis; Vollmachtsnachweis; Vollmachtsurkunde/Fotokopie
Leitsatz
Zum Nachweis der Bevollmächtigung reicht die Vorlage einer Fotokopie der Vollmachtsurkunde nicht aus.
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