« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 615)
Sortierung:
-
4 U 8254/94 - Wertausgleich; Nutzungsherausgabeanspruch; Anspruchsausschluß; GebrauchsgewährungsentgeltLeitsatz: 1. § 7 VII 1 VermG schließt Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe gezogener Nutzungen nicht nur für die Zeit bis zum Erlaß des Restitutionsbescheides, sondern auch für die Zeit zwischen Erlaß und Eintritt der Bestandskraft des Bescheides aus. 2. Der Anspruchsausschluß erfaßt die gezogenen Nutzungen nur, soweit sie das Entgelt der Gebrauchsgewährung vor Eintritt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides darstellen.KG19.04.1996
-
4 U 374/96 - Volkseigentum; Veräußerung; Vorkaufsrecht; GrundbuchberichtigungLeitsatz: 1. Die unter der Geltung der Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR getroffene Vereinbarung eines im Grundbuch einzutragenden Vorkaufsrechts (§§ 306 ff. ZGB-DDR), wonach bei Ausübung des Vorkaufsrechts ein bestimmter Kaufpreis zur Anwendung gebracht wird, ist nichtig (§ 68 Abs. 1 ZGB-DDR). 2. Die Preislimitierung ist als Ausgestaltung des Vorkaufsrechts mit diesem Recht untrennbar verbunden. 3. Die Nichtigkeit dieser Vereinbarung hat die Gesamtnichtigkeit des Veräußerungsvertrages zur Folge (im Anschluß an Kammergericht, 1. Zivilsenat, KG-Report 1994, 135, 243; Kammergericht, 18. Zivilsenat, KG Report 1994, 218).KG16.04.1996
-
24 U 7401/95 - Besitzmoratorium; Grundstück zur Erfüllung öffentlicher AufgabenLeitsatz: 1. Aus der in EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 9 geregelten Beschränkung des Grundstückseigentümers auf eine der Höhe nach begrenzte Nutzungsentschädigung für Grundstücke, die von öffentlichen Körperschaften zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben genutzt werden (Straßen, Grünflächen, Kinderspielplätze), folgt auch die Festlegung eines Besitzmoratoriums bis zum 31. Dezember 1998. 2. Wegen der Ungewißheit der nach dem 31. Dezember 1998 sich ergebenden Rechtslage ist gegenwärtig auch nicht die Verurteilung zur Herausgabe des Grundstücks zum 1. Januar 1999 auszusprechen.KG15.04.1996
-
24 U 4835/93 - Wohnungseigentümer; Vollzugsschaden; Gemeinschaftskassenzahlungen; Rückzahlungsanspruch; Verrechnung; HausgeldLeitsatz: 1) Ein Schaden durch nachteilige Vermögensumschichtung, den ein Wohnungseigentümer durch erzwungene Zahlungen an die Gemeinschaftskasse aufgrund einer ungerechtfertigten einstweiligen Anordnung erleidet (vgl. BGHZ 120, 261 = NJW 1993, 593), besteht nur dann und so lange, als der Rückzahlungsanspruch nicht durch Verrechnung mit fälligen Forderungen der Miteigentümer erloschen ist. 2) Eine solche Verrechnungswirkung kann auch dadurch eintreten, daß mangels wirksamer Fälligstellung von Hausgeldpflichten durch Eigentümerbeschlüsse sich die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer aus der laufenden Bewirtschaftung nur nach dem gesetzlichen Gesamtschuldnerausgleich gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB richten. 3) Ein Wohnungseigentümer, der nach Aufhebung einer einstweiligen Anordnung einen Vollzugsschaden gemäß § 945 ZPO wegen nachteiliger Vermögensumschichtung geltend macht, muß darlegen und beweisen, daß ein im Rahmen des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots Zug um Zug an den Ersatzpflichtigen abzutretender Rückzahlungsanspruch gegen die Miteigentümer noch besteht und nicht aufgrund zwischenzeitlicher Verrechnungen entfallen ist.KG15.04.1996
-
2 Ss 156/95 - Zweckentfremdung; WohnraumbegriffLeitsatz: Zum Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts, wenn erhebliche Finanzierungsmittel zur Instandsetzung und Modernisierung erforderlich sind. (Leitsatz der Redaktion)KG03.04.1996
-
16 U 1840/95 - Schutzzweck; Wohnungsvermittlungsgesetz; Entgelt für die Räumung der WohnungLeitsatz: Das Wohnungsvermittlungsgesetz schützt den Wohnungssuchenden, nicht den Investor, der an den Mieter ein Entgelt dafür geleistet hat, daß der Mieter die Wohnung räumt.OLG Dresden02.04.1996
-
15 U 4588/95 - Sicherungsverwaltung; Auskunftsanspruch; Kreditverwendung; Abrechnungspflicht; Rechenschaftspflicht; Verjährungsfrist; AbwesenheitspflegerLeitsatz: 1. Der Eigentümer eines privatverwalteten Grundstücks hat einen Auskunftsanspruch gegen den Rechtsnachfolger der KWV über die Verwendung der Kredite, für die Grundpfandrechte bestellt worden sind. 2. Durch die jährliche Abrechnungspflicht gegenüber dem staatlichen Notariat wurde die umfassende Rechenschaftspflicht zum Zeitpunkt der Beendigung der Vermögensverwaltung nicht abbedungen (gegen Kammergericht, 8. Zivilsenat, ZOV 1992, 296). 3. Die Rechenschaftspflicht wird erst mit dem Auskunftsverlangen des Auftraggebers fällig; damit beginnt die Verjährungsfrist von 30 Jahren zu laufen (Leitsätze der Redaktion).KG29.03.1996
-
24 W 6750/95 - Wohnungseigentum; Pseudovereinbarung; Mehrheitsbeschluss; Instandsetzungsaufforderung; UngleichbehandlungLeitsatz: 1. Der Beschluß einer Wohnungseigentümergemeinschaft, den Inhaber des Sondereigentums an einer Dachgeschoßwohnung zur Instandsetzung der Isolierschicht der zu dieser Wohnung gehörenden Dachterrasse aufzufordern, ist ungeachtet des Ablaufes der Anfechtungsfrist unwirksam, weil er keine generelle Entscheidung der Woh-nungseigentümergemeinschaft über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums beinhaltet und deshalb keine durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß ("Pseudovereinbarung") mögliche Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung darstellt. 2. Ein bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß ("Pseudovereinbarung"), der ganz erhebliche, das Gemeinschaftseigentum betreffende Instandsetzungskosten (hier etwa 45.000 DM) einem Miteigentümer allein aufbürdet, kann wegen offensichtlicher Ungleichbehandlung rechtlich unzulässig oder sogar sittenwidrig sein, so daß er gemäß § 23 Absatz 4 Satz 2 WEG auch nach Ablauf der Beschlußanfechtungsfrist unwirksam ist. (Leitsätze der Einsender)KG27.03.1996
-
22 U 25/95 - Teileigentümer; Genehmigung; unwirksame VeräußerungLeitsatz: Versagt ein Teileigentümer dem anderen die Genehmigung zur Veräußerung des Teileigentums, ist der Veräußerungsvertrag gemäß § 12 Abs. 3 WEG erst nach Abschluß des in § 43 WEG statuierten Verfahrens endgültig unwirksam (Festhaltung OLG Hamm DNotZ 1992, 232).OLG Hamm14.03.1996
-
24 U 5528/94 - weitergeltender Wohnungsausbauvertrag nach DDR-RechtLeitsatz: 1. Die von einer Kommunalen Wohnungsverwaltung entsprechend einer behördlichen Anordnung aufgrund eines Vertrages über den Um- und Ausbau von Wohnungen mit einem künftigen Mieter übernommene Ausbauverpflichtung gilt auch nach dem 1. Juli 1990 weiter und geht mit der Rückübertragung des Hausgrundstücks auf den Berechtigten über. 2. Art und Umfang der Ausbauverpflichtung ist wegen des Zusammenbruchs des sozialistischen Wirtschaftssystems nach den zu § 242 BGB geltenden Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen. 3. Der Rechtsnachfolger der Kommunalen Wohnungsverwaltung kann zumindest für die nach dem 3. Oktober 1990 im Rahmen der Vertragsanpassung für den Mieter erbrachten Ausbauleistungen Kostenerstattung von dem Restitutionsberechtigten verlangen.KG06.03.1996