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Urteil Wertausgleich
Schlagworte
Wertausgleich; Nutzungsherausgabeanspruch; Anspruchsausschluß; Gebrauchsgewährungsentgelt
Leitsätze
1. § 7 VII 1 VermG schließt Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe gezogener Nutzungen nicht nur für die Zeit bis zum Erlaß des Restitutionsbescheides, sondern auch für die Zeit zwischen Erlaß und Eintritt der Bestandskraft des Bescheides aus.
2. Der Anspruchsausschluß erfaßt die gezogenen Nutzungen nur, soweit sie das Entgelt der Gebrauchsgewährung vor Eintritt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides darstellen.
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