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Urteil Schutzzweck
Schlagworte
Schutzzweck; Wohnungsvermittlungsgesetz; Entgelt für die Räumung der Wohnung
Leitsatz
Das Wohnungsvermittlungsgesetz schützt den Wohnungssuchenden, nicht den Investor, der an den Mieter ein Entgelt dafür geleistet hat, daß der Mieter die Wohnung räumt.
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