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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 806)

  1. VIII ZR 11/09 - Gerichtsstand; Maßgeblichkeit des in erster Instanz unangegriffenen Gerichtsstandes
    Leitsatz: Dem Erfordernis der Rechtssicherheit kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass der vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene Gerichtsstand einer Partei zugrunde gelegt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    11.11.2009
  2. VIII ZR 221/08 - Öltankreinigungskosten als umlagefähige Betriebskosten
    Leitsatz: a) Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten. b) Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.
    BGH
    11.11.2009
  3. VIII ZR 294/08 - Unberechtigt verweigerte Untermieterlaubnis; Sonderkündigungsrecht des Mieters; Anspruch auf Untervermietung der gesamten Mietsache
    Leitsatz: Die Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn dem kündigenden Hauptmieter bekannt ist, dass ein Mietinteresse der benannten Untermieter nicht besteht.
    BGH
    11.11.2009
  4. XI ZR 252/08 - Immobilienkauf; Widerrufsbelehrung; Aufklärungspflichtverletzung; Prospekthaftung; Immobilienfonds; Haustürwiderrufsgeschäft; Verbundgeschäft; Schadensersatz; Verjährungsfrist
    Leitsatz: a) Für die Frage der beiderseits vollständigen Erbringung der Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG ist auch bei einem verbundenen Geschäft allein auf das Rechtsgeschäft abzustellen, in welchem ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz begründet ist, und nicht auch auf das verbundene Geschäft. b) Bei einem Verbundgeschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) kommt nur beim Bestehen rechtshindernder Einwendungen aus dem finanzierten Vertragsverhältnis ein Rückforderungsdurchgriff nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht. Steht dem Verbraucher zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung aus dem finanzierten Vertragsverhältnis keine den Anspruch dauernd ausschließende Einrede im Sinne des § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, scheidet ein Rückforderungsdurchgriff aus; ein solcher ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Fortführung von BGHZ 174, 334, Tz. 30 f.; Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.). c) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, bei denen zunächst eine wirksame vertragliche Verpflichtung des arglistig getäuschten Kreditnehmers bestand, unterfallen auch insoweit nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F., als sie auf Rückzahlung geleisteter Raten gerichtet sind.
    BGH
    10.11.2009
  5. VI ZR 325/08 - Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisaufnahme; berücksichtigungsfähiger Parteivortrag; fehlerhafte Tatsachenfeststellung
    Leitsatz: a) Nach allgemeinem Grundsatz macht sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen. b) In der Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses, das sich eine Partei als für sie günstig zu eigen gemacht, kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegen.
    BGH
    10.11.2009
  6. V ZR 63/09 - Frist für die Geltendmachung des Verbilligungsabschlages; Geltung der 10-jährigen Verjährungsfrist nach § 196 BGB; Wahlrecht zwischen Wiederkaufsrecht und Nachzahlungsanspruch
    Leitsatz: Im Anwendungsbereich des Verwaltungsprivatrechts scheidet ein Rückgriff auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 Satz 2, 48 Abs. 4 VwVfG aus (Abgrenzung zu dem Senatsurteil v. 21. Juli 2006, V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103).
    BGH
    06.11.2009
  7. V ZR 73/09 - Wahrung der Klagefrist durch Benennung des Verwalters; Unterschreitung des Bauwichs durch Nachbarn einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abstandsflächen
    Leitsatz: 1. Die Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt werden, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird. 2. § 22 Abs. 1 WEG ist auf eine Zustimmung zur Unterschreitung des öffentlich-rechtlichen Bauwichs durch einen Nachbarn der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend anwendbar.
    BGH
    06.11.2009
  8. XII ZR 170/07 - Unwirksamkeit von Vereinbarungen zwischen den Mietvertragsparteien nach Abtretung der Mietforderungen; Anspruch auf künftigen Mietzins; Zeitpunkt des Entstehens der Forderung im Falle der Abtretung; betagte Forderung; befristete Forderung; vereinbarte vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages
    Leitsatz: a) Ist ein befristeter Mietvertrag über bewegliche Sachen so ausgestaltet, dass der Vermieter die wesentlichen Gegenleistungspflichten für die monatlich fällig werdenden Mietzinsen bereits zu Beginn des Mietvertrages erbracht hat, entsteht der Anspruch auf Zahlung sämtlicher Mietzinsen als betagte Forderung bereits zu Beginn des Mietvertrages. Die Ansprüche auf künftigen Mietzins sind in diesem besonderen Fall keine befristeten Forderungen. b) Der Zessionar von Zahlungsansprüchen aus einem solchen Mietvertrag braucht die zwischen Zedent und Mieter vereinbarte vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages nicht gegen sich gelten zu lassen, wenn der Mieter bei Abschluss der Aufhebungsvereinbarung die Abtretung kennt.
    BGH
    04.11.2009
  9. XII ZR 86/07 - Wahrung der Schriftform bei Mietvertrag mit Aktiengesellschaft nur durch Unterschrift aller Vorstandsmitglieder
    Leitsatz: Bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine AG ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen oder eine Unterschrift den Hinweis enthält, dass das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch die Vorstandsmitglieder vertreten will, die nicht unterzeichnet haben.
    BGH
    04.11.2009
  10. V ZR 253/08 - Klage auf Aufhebung von Stadionverbot; Hausrecht des Veranstalters für Stadionverbot
    Leitsatz: a) Hat der Kl. die Aufhebung oder Beschränkung eines gegen ihn verhängten Stadionverbots beantragt, ist unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes der Übergang von der Leistungsklage zu der auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots gerichteten Klage zulässig, wenn es im Laufe des Rechtsstreits infolge Zeitablaufs erloschen ist und Umstände vorliegen, die auch nach dem Ablauf des Verbots geeignet sind, die Ehre des Kl. zu beeinträchtigen. b) Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots ist von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund besteht; ein sachlicher Grund besteht dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen zu besorgen sind.
    BGH
    30.10.2009