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  1. V ZR 235/08 - Begründungsfristverlängerung für Anfechtungsklage; Folgen der Fristwahrung für Beschlussüberprüfung
    Leitsatz: a) Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG sieht das Gesetz nicht vor; eine nach der höchstrichterlichen Klärung dieser Frage bewilligte Fristverlängerung ist unwirksam. b) Sind die Fristen des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gewahrt, ist lediglich zu prüfen, ob ein Rechtsfehler vorliegt, der den Bestand des angegriffenen Beschlusses berührt; zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen (§ 23 Abs. 4 WEG) braucht dann nicht unterschieden zu werden.
    BGH
    02.10.2009
  2. VII ZB 37/08 - Keine deutsche Gerichtsbarkeit für ausländische kulturelle Einrichtung; Mietvertrag mit ausländischem Staat; Diplomaten; Zwangsvollstreckung in Gegenstände einer an Staatsimmunität teilhabenden Einrichtung; Völkerrecht; Botschaften; diplomatische Immunität; hoheitliche Zwecke; Russisches Haus der Wissenschaft
    Leitsatz: a) Die einem ausländischen Staat zustehenden Forderungen aus der Vermietung eines im Inland gelegenen Objekts, die ausschließlich für den Erhalt einer kulturellen Einrichtung dieses Staates verwendet werden, können hoheitlichen Zwecken dienen und unterliegen dann der Vollstreckungsimmunität. b) Die von der Rechtsprechung zum Schutz diplomatisch und konsularisch genutzter Gegenstände gestellten Anforderungen an den Nachweis des Verwendungszwecks gelten in gleicher Weise für sonstige hoheitlich genutzte Gegenstände und Vermögenswerte einer an der Staatenimmunität teilhabenden kulturellen Einrichtung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 8/05 -, NJW-RR 2006, 425).
    BGH
    01.10.2009
  3. V ZB 37/09 - Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses
    Leitsatz: Ein rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss kann nicht nach § 765 a ZPO aufgehoben werden.
    BGH
    01.10.2009
  4. VII ZB 41/08 - Vollstreckungsschuld bei genossenschaftlichem Auseinandersetzungsguthaben; Pfändung; Auszahlung; Verlust der genossenschaftlichen Wohnrechte; Genossenschaftswohnung; Genossenschaftsanteile
    Leitsatz: Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte im Sinne des § 765 a ZPO dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte des Schuldners geführt hat und die Möglichkeit besteht, dass er seine derzeitige Wohnung verliert.
    BGH
    01.10.2009
  5. IV ZR 47/09 - Wirksame Entwertungsgrenze in der Feuerversicherung; Zeitwert in der Feuerversicherung
    Leitsatz: Eine Klausel in der Neuwertversicherung, wonach Versicherungswert der Zeitwert der versicherten Sache ist, wenn dieser weniger als 40 % des Neuwerts beträgt (sog. Entwertungsgrenze), ist wirksam.
    BGH
    30.09.2009
  6. VIII ZR 238/08 - Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung; Voraussetzungen für Annahme einer Verkehrssitte; Mietquittung
    Leitsatz: a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91 -, WM 1993, 1248). b) Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher an dem betreffenden Geschäftsverkehr beteiligten Kreise zugrunde liegt. Dazu genügt es nicht, dass eine bestimmte Übung nur von einem bestimmten, wenn auch quantitativ bedeutsamen Teil der beteiligten Verkehrskreise gepflogen wird; sie muss sich vielmehr innerhalb aller beteiligten Kreise als einheitliche Auffassung durchgesetzt haben. c) Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.
    BGH
    30.09.2009
  7. VIII ZR 276/08 - Keine Beifügung des Mietspiegels für Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. April 2009, VIII ZB 7/08, GE 2009, 777 = WuM 2009, 352; Urteil vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 11/07, GE 2008, 191 = NJW 2008, 573, Tz. 15).
    BGH
    30.09.2009
  8. VIII ZR 29/09 - Rechtsmittelzug neben Urteilsergänzungsverfahren; Mieterhöhung
    Leitsatz: Übergeht ein Gericht einen von mehreren Klageanträgen, ist neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 Abs. 1 ZPO auch der Rechtsmittelzug eröffnet, wenn sich dieses Versäumnis nicht nur in einer bloßen Unvollständigkeit der getroffenen Entscheidung erschöpft, sondern zu einem sachlich unrichtigen Urteil (hier: umfassende Klageabweisung bei fehlendem Tatbestand) führt (Weiterführung von BGH, Urteil vom 25. Juni 1996 - VI ZR 300/95, NJW-RR 1996, 1238; Urteil vom 5. Februar 2003 - IV ZR 149/02, NJW 2003, 1463).
    BGH
    30.09.2009
  9. VIII ZR 242/08 - Zum Begriff und zur Berechnung der Wohnfläche bei Souterrainräumen
    Leitsatz: 1. Einer mietvertraglichen Vereinbarung darüber, welche Flächen in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen sind, kommt unabhängig davon, ob sie nach der II. BV oder WoFlV als Wohnfläche zu berücksichtigen sind, Vorrang zu. 2. Zur Einbeziehung der Fläche von Souterrainräumen in die Wohnflächenberechnung. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    29.09.2009
  10. XI ZR 179/07 - Aufklärungspflicht des Vertreibers von Kapitalanlagen; Fondsobjekt; Objektfinanzierungsdarlehen; Immobilienfonds; Haftung der das Fondsobjekt finanzierenden Bank; Gründungsgesellschafter; sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlagen; Schrottimmobilien; Bauherrenhaftung
    Leitsatz: Zur Mitwirkung einer das Fondsobjekt finanzierenden Bank an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter.
    BGH
    29.09.2009