« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 806)

  1. VIII ZR 119/08 - Time-Sharing-Verträge; Teilzeitwohnrechte; Vereinsmitgliedsschaft kein Mietvertrag; gerichtliche Zuständigkeit; Ferienwohnungen
    Leitsatz: Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.
    BGH
    16.12.2009
  2. XII ZR 124/06 - Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft; Verteilung des Erlösüberschusses nach dem Verhältnis der Werte der Miteigentumsanteile
    Leitsatz: a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet. b) Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.
    BGH
    16.12.2009
  3. XII ZR 146/07 - Insichgeschäft bei Gesamtvertretung; Freie Wahl des Gläubigers hinsichtlich der Inanspruchnahme eines bestimmten Gesamtschuldners
    Leitsatz: a) Bei der Prüfung, ob das nur von einem der beiden gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - entgegen § 181 BGB - vorgenommene Rechtsgeschäft von dem anderen konkludent genehmigt wurde, ist allein auf dessen Kenntnisstand abzustellen. b) Gemäß § 421 Satz 1 BGB kann der Gläubiger frei wählen, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will, soweit sich sein Vorgehen nicht als rechtsmissbräuchlich erweist. Dabei ist er grundsätzlich dem von ihm in Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber nicht verpflichtet, auf ausbleibende Zahlungen des anderen Gesamtschuldners hinzuweisen.
    BGH
    16.12.2009
  4. VIII ZR 39/09 - Wohnfläche in Maisonettewohnung mit Galeriegeschoss
    Leitsatz: Bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung ist die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthaltsräume gelten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, GE 2009, 1425 = NJW 2009, 3421).
    BGH
    16.12.2009
  5. VIII ZR 313/08 - Schadensersatz nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Wiedereinräumung der Besitz- und Mietrechte
    Leitsatz: Einer Schadensersatzklage des Mieters gegen den Vermieter auf Wiedereinräumung der Besitz- und Mietrechte an der ehemaligen Wohnung, die der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters geräumt hat, kann nach Veräußerung der Wohnung durch den Vermieter nicht stattgegeben werden, ohne dass geklärt wird, ob dem Vermieter die Wiedereinräumung dieser Rechte noch möglich ist.
    BGH
    16.12.2009
  6. V ZR 110/09 - Anpassung des Erbbauzinses; Ermittlung des maßgeblichen Betrages
    Leitsatz: 1. Die in dem Erbbaurechts benutzte Wendung einer wesentlichen Änderung der „allgemeinen Wirtschafts- und Währungsverhältnisse" ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats dahin auszulegen, dass hierunter der Mittelwert der Änderung der Einkommen der Arbeiter und Angestellten einerseits und der Lebenshaltungskosten der Vier-Personen-Haushalte der Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen bzw. der Verbraucherpreise andererseits zu verstehen ist. 2. Ohne eine besondere Vereinbarung im Vertrag ist zur Bestimmung des Umfangs der Anpassung nicht von einem durchschnittlichen Jahresbetrag, sondern von dem für einen jeden Monat ermittelten Wert auszugehen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    11.12.2009
  7. V ZR 217/08 - „Unsicherheitseinrede“; Auswirkungen eines vorübergehenden Leistungshindernisses auf Gläubigerseite
    Leitsatz: a) Auch ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Vorleistungsberechtigten kann ein Leistungsverweigerungsrecht des Vorleistungsverpflichteten gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen. b) Das Bestehen eines solchen Leistungsverweigerungsrechts schließt den Verzug des Vorleistungsverpflichteten aus.
    BGH
    11.12.2009
  8. VII ZB 88/08 - Privilegierter Parteiwechsel und notwendige Beiladung des Verwalters; Mehrvertretungsgebühr; subjektive Klageänderung; rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zum Parteiwechsel; Notwendigkeit eines Anwaltes im Vollstreckungsverfahren; Klageumstellung nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit; Kosten der Zwangsvollstreckung; Auftragserteilung durch teilrechtsfähigen Verband
    Leitsatz: a) Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 -, GE 2008, 642, 669 = NJW-RR 2007, 955). b) Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.
    BGH
    10.12.2009
  9. V ZB 111/09 - Regeln der richterlichen Geschäftsverteilung auf Rechtspfleger unanwendbar; gesetzlicher Richter
    Leitsatz: a) Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. b) Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.
    BGH
    10.12.2009
  10. V ZB 115/09 - Beschwerdewert für Nachbarklage; Grenzüberbau
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer (Berufungsstreitwert) für ein klageabweisendes Urteil auf Beseitigung des Grenzüberbaus bestimmt sich nach dem Wertverlust, den das Grundstück dadurch erlitten hat und nicht nach den Kosten der Beseitigung. Maßgeblich sind der Wert der überbauten Fläche und die zu schätzende Wertminderung des übrigen Grundstücks (hier 2 %). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.12.2009