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Suchergebnis Urteilssuche (621 - 630 von 806)
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63 S 189/08 - Fehlender Balkon nicht wohnwertmindernd; nicht nutzbarer BalkonLeitsatz: Das Fehlen eines Balkons ist nicht als wohnwertminderndes Merkmal im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel zu berücksichtigen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer seit GE 2006, 723 und Anschluss an Rechtsprechung der 67. Kammer [GE 2008, 1257]). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.01.2009
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67 S 270/07 - Instandsetzungspflicht bei Putzschäden der HausfassadeLeitsatz: Weist der Außenputz des Hauses umfangreiche Schäden auf (vorliegend Ablösung von Teilflächen), besteht ein Instandsetzungsanspruch des Mieters nicht allein aus dem optischen Zustand der Fassade. Da jedoch bei Schlagregen oder ähnlichen Wetterereignissen eine Durchfeuchtung der Wand und die Herabsetzung der Wärmedämmung nicht nur droht, sondern praktisch zwingend ist, ist die Schutzfunktion des Außenputzes nicht mehr gewährleistet. Der Mieter muss in dieser Situation nicht zuwarten, bis ein tatsächlicher Schaden in der Wohnung eintritt. Es geht insofern nicht um eine Ungewissheit in dem Sinne, ob ein Schaden wohl jemals entsteht, es ist vielmehr konkret nur eine Frage der Zeit, bis eine Beeinträchtigung der Wohnung durch die ungeschützte Fassade eintritt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin05.01.2009
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7 C 212/09 - Keine Passivlegitimation des Hausverwalters für KautionsrückzahlungsanspruchLeitsatz: Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Kaution nur vom Vermieter, nicht aber vom Hausverwalter zurückverlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Zossen22.12.2009
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9 C 49/09 - Anforderungen an das Ankündigungsschreiben von Modernisierungsmaßnahmen; Einbau einer Zentralheizung mit Warmwasserbereitung; konkrete und detaillierte Beschreibung der Maßnahme erforderlich; Auswirkungen der Modernisierung auf Möblierung des MietersLeitsatz: Im Ankündigungsschreiben von Modernisierungsmaßnahmen ist konkret anzugeben, wo welche Arbeiten ausgeführt werden sollen. Eine Beschreibung nur in einzelnen Stichworten reicht nicht. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick22.12.2009
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63 C 134/09 - Kein Feststellungsinteresse bei verbindlicher Aufgabe des AnspruchsLeitsatz: Das Feststellungsinteresse entfällt nicht nur bei einem Anerkenntnis, sondern auch dann, wenn eine verbindliche Erklärung über die Aufgabe des Anspruchs vorliegt. (Leitsatz der Redaktion)AG Bochum22.12.2009
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27 C 185/09 - Eigentumsvermutung für Besitzer auch bei VermieterpfandrechtLeitsatz: Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt auch zugunsten des Pfandgläubigers, der von einem Dritten auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte17.12.2009
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4 C 206/07 - Modernisierung durch Vermieter trotz früherer Mustervereinbarung über MietermaßnahmenLeitsatz: Eine Modernisierungsvereinbarung, wonach der Mieter eine Gasetagenheizung einbaut, für die er instandhaltungspflichtig ist und wonach der Vermieter insoweit auf ein Mieterhöhungsrecht verzichtet, hindert den Vermieter nicht daran, später eine moderne Gasetagenheizung mit Warmwasserversorgung einbauen zu lassen (Abgrenzung zu KG, GE 2008, 1423). (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg16.12.2009
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2 C 406/08 - Restwärme bei Einrohrheizung im DDR-Plattenbau kein MangelLeitsatz: Die teilweise Erwärmung des Heizkörpers bei geschlossenem Thermostatventil ist bei einer Einrohrheizung im Plattenbau systembedingt und stellt keinen Mangel dar. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg15.12.2009
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523 C 7804/09 - SchönheitsreparaturenLeitsatz: Zur Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturenrücklagenklausel bei unwirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen. (Leitsatz der Redaktion)AG Hannover15.12.2009
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5 C 2/09 - Ermessensspielraum der Wasserbetriebe für Begriffsauslegung „Nassdach”; Niederschlagsentgelt; Regenwasserabgabe; Normaldach; Gründach; Abwasser; Regenwasserentgelt; KiesschichtLeitsatz: 1. Den Berliner Wasserbetrieben steht ein Ermessenspielraum für die Begriffsauslegung zu, wann ein Nassdach vorliegt, bei dem ein verringertes Niederschlagswasserentgelt zu erheben ist. Danach muss eine Kiesschicht von mindestens 50 mm Höhe vorhanden sein. 2. Nach Änderung der ABE war der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht gehalten, den Wasserbetrieben mitzuteilen, dass die Dachfläche als „Nassdach" anzusehen ist; eine unterlassene Mitteilung schließt einen Schadensersatzanspruch auch dann aus, wenn in dem früher übermittelten Erfassungsbogen nur nach „Normaldach" oder „Gründach" gefragt worden war. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte08.12.2009