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Urteil Kein Feststellungsinteresse bei verbindlicher Aufgabe des Anspruchs
Schlagworte
Kein Feststellungsinteresse bei verbindlicher Aufgabe des Anspruchs
Leitsatz
Das Feststellungsinteresse entfällt nicht nur bei einem Anerkenntnis, sondern auch dann, wenn eine verbindliche Erklärung über die Aufgabe des Anspruchs vorliegt.
(Leitsatz der Redaktion)
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