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Urteil Fehlender Balkon nicht wohnwertmindernd


Schlagworte

Fehlender Balkon nicht wohnwertmindernd; nicht nutzbarer Balkon

Leitsatz

Das Fehlen eines Balkons ist nicht als wohnwertminderndes Merkmal im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel zu berücksichtigen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer seit GE 2006, 723 und Anschluss an Rechtsprechung der 67. Kammer [GE 2008, 1257]).

(Leitsatz der Redaktion)

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