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Suchergebnis Urteilssuche (661 - 670 von 806)
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6b C 45/09 - Keine Umlage von Betriebskosten für vom Vermieter genutzten Garten; Sprengwasser; Vermieter-Terrasse; Umlage der Kosten für SchneebeseitigungLeitsatz: 1. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Kosten für Gartenpflege und Gartensprengwasser auf die Mieter umzulegen, wenn sie zur Nutzung nicht berechtigt sind und sich aus den Umständen die alleinige Nutzung durch den Vermieter ergibt (hier: Terrasse des Vermieters ragt in den Garten). 2. Kosten für Schneebeseitigung können nicht allein auf Mieter eines Hauses abgewälzt werden, wenn auch Bewohner anderer Häuser den Weg nutzen. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding06.07.2009
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222 C 90/09 - Anspruch auf Ausweisung haushaltsnaher DienstleistungenLeitsatz: Der Mieter kann verlangen, dass in der Betriebskostenabrechnung die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen gesondert ausgewiesen werden.AG Charlottenburg01.07.2009
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48 MC 720/08 - Schönheitsreparaturen nach Unglücksfällen oder NaturereignissenLeitsatz: Wenn die formularmäßig abgefasste Klausel über Schönheitsreparaturen deren Übertragung bei Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten, Unglücksfällen oder Naturereignissen nicht ausschließt, liegt Intransparenz vor. (Leitsatz der Redaktion)AG Gießen30.06.2009
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6 C 82/09 - Unwirksame Vereinbarung über Betriebskostenvorschüsse als Betriebskostenpauschale; keine Rückzahlung von Vorschüssen; Betriebskostenvereinbarung; UmdeutungLeitsatz: 1. Die Vereinbarung über die Zahlung von Betriebskostenvorschüssen ist unwirksam, wenn Betriebskosten nicht zumindest durch Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung spezifiziert sind. 2. Gleichwohl geleistete Vorschüsse können nicht zurückgefordert werden, da eine Vertragslücke vorliegt und die Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale anzunehmen ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Spandau29.06.2009
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206 C 317/07 - Mängelhaftung; Gewährleistung; Minderung; Wasserdurchfluss; Dielen; Schönheitsreparaturen; QuotenklauselLeitsatz: 1. Der Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn ein Fließdruck von 2 bar mit einem demgemäß zu erwartenden Kaltwasserdurchfluss von 18 l/min für die Badewanne und von 10 l/min für den Wasch- und Spültisch nicht mehr erreichbar ist. 2. Die Unwirksamkeit der Quotenklausel lässt die Wirksamkeit einer für sich gesehen wirksamen Klausel, durch die dem Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen übertragen werden, unberührt. 3. In Altbauten sind wippende Dielen typisch. 4. Ist dem Mieter der mangelhafte Zustand der Wohnungseingangstüren bei Anmietung bekannt, steht ihm insoweit kein Minderungsrecht zu. (Leitsätze der Redaktion )AG Charlottenburg19.06.2009
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19 C 71/09 - Unzulässige Feststellungsklage über Verpflichtung zu SchönheitsreparaturenLeitsatz: Hält der Mieter eine Schönheitsreparaturklausel mit Quotenabgeltung für unwirksam, ist eine entsprechende Feststellungsklage unzulässig, wenn der Vermieter erklärt hat, Schönheitsreparaturen vor dem Auszug seien nicht geschuldet. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding18.06.2009
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7 C 43/09 - Ausschlussfrist für Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung; Einwendungsausschlussfrist; Änderung der Flächenwerte; geänderte WohnflächeLeitsatz: Die Einwendungsausschlussfrist für den Mieter beginnt auch dann mit dem Zugang einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung, wenn sich die darin angegeben Flächenwerte im Verhältnis zu den Vorjahren geändert haben und dies in der Abrechnung nicht erläutert worden ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Mitte18.06.2009
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11 C 507/08 - Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Vermüllung der Wohnung; Messiesyndrom; vertragswidriger Gebrauch; KakerlakenbefallLeitsatz: Die fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs ist gerechtfertigt, wenn der Mieter trotz Abmahnung seine Wohnung derart vermüllt, dass sie von Kakerlaken befallen wird. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg16.06.2009
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6 C 339/08 - Keine Verpflichtung des Grundstückserwerbers aus MieterdarlehenLeitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks ist nur dann aus einem Mieterdarlehen verpflichtet, das der Mieter dem Voreigentümer gewährt hatte, wenn eine Koppelung mit der Mietzahlung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln09.06.2009
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230 C 22/09 - Mieterhöhung für durch getrennte Mietverträge angemietete Nachbarwohnungen; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Bad; fehlender BalkonLeitsatz: 1. Werden zwei nebeneinanderliegende Wohnungen an dieselben Mieter durch zwei verschiedene Mietverträge vermietet, kann die Miete für die jeweilige Wohnung getrennt erhöht werden, auch wenn ursprünglich der Zugang bei Vertragsschluss nur über die Nachbarwohnung möglich war. 2. Das Spanneneinordnungsmerkmal "Bad" liegt nicht vor, wenn weder eine Badewanne noch eine Dusche, sondern nur ein Handwaschbecken in der Toilette vorhanden ist. 3. Ein fehlender Balkon steht nicht einem "nicht nutzbaren Balkon" gleich. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg05.06.2009