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Urteil Anpassung des Erbbauzinses


Schlagworte

Anpassung des Erbbauzinses; Ermittlung des maßgeblichen Betrages

Leitsätze

1. Die in dem Erbbaurechts benutzte Wendung einer wesentlichen Änderung der „allgemeinen Wirtschafts- und Währungsverhältnisse" ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats dahin auszulegen, dass hierunter der Mittelwert der Änderung der Einkommen der Arbeiter und Angestellten einerseits und der Lebenshaltungskosten der Vier-Personen-Haushalte der Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen bzw. der Verbraucherpreise andererseits zu verstehen ist.

2. Ohne eine besondere Vereinbarung im Vertrag ist zur Bestimmung des Umfangs der Anpassung nicht von einem durchschnittlichen Jahresbetrag, sondern von dem für einen jeden Monat ermittelten Wert auszugehen.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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