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Urteil Time-Sharing-Verträge
Schlagworte
Time-Sharing-Verträge; Teilzeitwohnrechte; Vereinsmitgliedsschaft kein Mietvertrag; gerichtliche Zuständigkeit; Ferienwohnungen
Leitsatz
Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.
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