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  1. V ZB 114/07 - Aussetzung des Beschlusses über die Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses nur bei größeren Nachteilen; Zwangsversteigerung; Ersatzwohnraum; Erkrankung des Schuldners
    Leitsatz: Die Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses, der durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn durch die weitere Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile als den anderen Beteiligten bei Aussetzung der Vollziehung drohen, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint.
    BGH
    31.10.2007
  2. III ZR 297/05 - Prospekthaftung; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
    Leitsatz: 1. Ein Prospektmangel kann darin liegen, daß der Emissionsprospekt im Hinblick auf die im Abschnitt "Risiken der Beteiligung" angeführte, als "worst-case-Szenario" bezeichnete "Restrisiko-Betrachung" den Anleger nicht deutlich genug darauf hinweist, daß seine Beteiligung dem Risiko eines Totalverlustes und nicht lediglich eines begrenzten Verlustes unterliegt. 2. Eine Haftung der mit der Erstellung des Prospekthaftungsgutachtens Betrauten nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist möglich, wenn sich der Anleger das Prospekthaftungsgutachten hat aushändigen lassen.
    BGH
    31.10.2007
  3. VIII ZR 261/06 - Heizkostenabrechnung nach Wohnfläche; Zugrundelegung der vereinbarten bei Abweichung von nicht mehr als 10 % zur tatsächlichen Wohnfläche in der Betriebskostenabrechnung; Nachforderung, wenn Mieter keine Vorauszahlungen erbracht hat; keine Modernisierungspflicht wegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
    Leitsatz: 1. Ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach § 7 Abs. 1 oder § 9 a HeizkostenV objektiv nicht (mehr) möglich, können die Kosten allein nach der Wohnfläche - unter Abzug von 15 % des auf den Mieter entfallenden Kostenanteils - abgerechnet werden. 2. Weicht die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche ab, so ist der Abrechnung von Betriebskosten die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt (Fortführung der Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 -, GE 2004, 682 = NJW 2004, 1947 und vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06 -, GE 2007, 1046 = NJW 2007, 2626). 3. Aufgrund einer nach Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) erteilten Abrechnung kann der Vermieter Betriebskosten bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen des Mieters auch dann verlangen, wenn der Mieter diese Vorauszahlungen nicht erbracht hat, denn es handelt sich nicht um Nachforderungen im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04 -, GE 2005, 543 = NJW 2005, 1499). 4. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit läßt sich eine Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage nicht herleiten.
    BGH
    31.10.2007
  4. X ZR 101/06 - Keine Angabe von Ursachen bei Werkmangel; Hemmung der Verjährung für Gewährleistungsansprüche
    Leitsatz: a) Bei einem Werkmangel genügt für die Geltendmachung der Rechte des Bestellers und für die Hemmung der Verjährung der Hinweis auf die bloßen Mangelerscheinungen. Die Mangelursachen braucht er überhaupt nicht mitzuteilen und darf sie auch irrtümlich falsch angeben. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller irrtümlich annimmt, dass einer objektiven Funktionsstörung gar kein Mangel, sondern lediglich ein Bedienungsfehler zugrunde liegt. b) Das Revisionsgericht kann nicht in der Sache selbst entscheiden, wenn das Sachverhältnis bisher nur vom erstinstanzlichen Gericht festgestellt worden ist und das Berufungsgericht noch nicht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO geprüft hat, ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen.
    BGH
    30.10.2007
  5. V ZR 26/07 - Bindungswirkung der Feststellung der Ankaufsberechtigung; Gegenstand der Bindungswirkung; Bestimmung der Ankaufsfläche; Verleihung von Nutzungs-rechten; Nutzungsbefugnis gem. Gebäudekaufvertrag
    Leitsatz: 1. Ist dem Käufer eines volkseigenen Gebäudes das Gebäude übergeben, ein Nutzungsrecht aber nicht verliehen worden, beruht seine Befugnis zur Nutzung des Grundstücks auf dem Gebäudekaufvertrag. 2. Die Ankaufsfläche entspricht dann grundsätzlich der Fläche, für welche ihm nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Verkaufsgesetz ein Nutzungsrecht verliehen worden wäre.
    BGH
    26.10.2007
  6. III ZR 62/07 - Schadensersatz wg. rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung; Staatshaftung; Amtshaftung
    Leitsatz: Zur Schadenszurechnung bei einem Amts- und Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung.
    BGH
    25.10.2007
  7. III ZR 91/07 - Verbraucherbelehrung und Schuldnerverzug; Rechnung mit Angabe eines Zahlungsziels keine Mahnung; Saldo aus Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.
    BGH
    25.10.2007
  8. VII ZR 205/06 - Prospekthaftung und werkvertragliche Verpflichtungen des Bauträgers; Fristbeginn für Verjährung in Überleitungsfällen; behördliche Nutzungsuntersagung für Teile einer Eigentumswohnung
    Leitsatz: 1. Für die Beurteilung der Frage, welche werkvertragliche Verpflichtung ein Bauträger übernimmt, kann ein dem Erwerber übergebener Prospekt ausschlaggebend sein. 2. Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist ihr Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1).
    BGH
    25.10.2007
  9. VII ZR 27/06 - Feststellungsklage für Mängel im Werkvertrag
    Leitsatz: Verteidigt sich der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnklage des Auftragnehmers damit, er verweigere die Abnahme wegen verschiedener Mängel, so kann die Feststellung, der Auftragnehmer sei zur Beseitigung aller Mängel verpflichtet, Gegenstand einer Zwischenfeststellungswiderklage sein. Unerheblich ist, ob das Gericht die Berechtigung zur Abnahmeverweigerung lediglich auf einen Mangel stützt. Hat das Berufungsgericht sachlich über eine erst in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage entschieden, so kann entsprechend § 268 ZPO mit der Revision weder angegriffen werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 533 ZPO bejaht und die Widerklage deshalb zugelassen hat, noch, dass es § 533 ZPO nicht für anwendbar gehalten hat.
    BGH
    25.10.2007
  10. IX ZR 217/06 - Einzugsermächtigung im Insolvenzverfahren
    Leitsatz: 1. Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig. 2. Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist befugt, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen, unabhängig davon, ob dem Schuldner eine sachlich rechtliche Einwendung gegen die Gläubigerforderung zusteht (Bestätigung von BGHZ 161, 49). 3. Im Einzugsermächtigungsverfahren ist in der Regel die Gläubigerforderung vor Erteilung der Genehmigung durch den Schuldner nicht erfüllt. 4. Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken wirkt auch im Rechtsverhältnis zum endgültigen und zum vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter, nicht jedoch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. 5. Der Insolvenzverwalter, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Schuldnerkonto für eingehende Gutschriften längere Zeit weiterbenutzt, ohne die auf diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren ergangenen Lastschriften zu widerrufen, genehmigt diese konkludent.
    BGH
    25.10.2007