Urteil Prospekthaftung und werkvertragliche Verpflichtungen des Bauträgers
Schlagworte
Prospekthaftung und werkvertragliche Verpflichtungen des Bauträgers; Fristbeginn für Verjährung in Überleitungsfällen; behördliche Nutzungsuntersagung für Teile einer Eigentumswohnung
Leitsätze
1. Für die Beurteilung der Frage, welche werkvertragliche Verpflichtung ein Bauträger übernimmt, kann ein dem Erwerber übergebener Prospekt ausschlaggebend sein.
2. Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist ihr Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1).
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