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  1. IX ZR 132/06 - Aussonderung der Mietkaution bei Vermieterinsolvenz nur bei getrennter Anlage vom Vermögen des Vermieters; Rückforderungsanspruch als Insolvenzforderung; sonstige Masseverbindlichkeiten
    Leitsatz: Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.
    BGH
    20.12.2007
  2. III ZR 27/06 - Revisionsbegründung
    Leitsatz: Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung - sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO - stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (entgegen BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).
    BGH
    20.12.2007
  3. XII ZR 13/06 - Mietzahlung für Messestand nach grundlosem Rücktritt und Weitervermietung
    Leitsatz: 1. Ein Vertragsangebot ist auch dann rechtzeitig angenommen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB, wenn der Annehmende vorher darauf hingewiesen hatte, dass die Annahme erst nach mehreren Monaten erfolgen könne. 2. Der Mieter eines Messestandes, der sich grundlos weigert, den Mietvertrag zu erfüllen, verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Mietzinsanspruch des Vermieters, der den Messestand wegen dieser vertragswidrigen Weigerung des Mieters weitervermietet hat, auf § 537 Abs. 2 BGB beruft (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 122, 163). 3. Das gilt auch dann, wenn der Messestand unentgeltlich an einen Dritten überlassen wird und hierdurch Schadensersatzforderungen wegen Verletzung der Betriebspflicht wegen de vertragswidrigen Verhaltens des Mieters vermieden werden. (Leitsätze 1 und 3 von der Redaktion)
    BGH
    19.12.2007
  4. XII ZR 61/05 - Höchstzulässige Vertragslaufzeiten bei Miete von Heizkostenverteilern; Mietverträge über Verbrauchserfassungsgeräte; unwirksame Klausel über Rücknahme von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erfassungsgeräten bei Zahlungsverzug; Begrenzung der Laufzeitbindung von Verträgen; Versorgungssicherheit; unangemessene Formularklausel; kundenfeindlichste Auslegung
    Leitsatz: 1. Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren einen Mieter von Verbrauchserfassungsgeräten unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. 2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages über entsprechende Erfassungsgeräte, die es dem Verkäufer bei Zahlungsverzug gestattet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Geräte bis zur Kaufpreiszahlung vorläufig wieder zurückzunehmen, widerspricht dem wesentlichen Grundgedanken des § 449 Abs. 2 BGB und ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
    BGH
    19.12.2007
  5. XI ZR 324/06 - Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers gegen die den Erwerb einer Immobilienkapitalanlage (hier: Pkw-Stellplatz) über einen Vermittler finanzierende Bank; verbundenes Geschäft; Sittenwidrigkeitsprüfung; wirtschaftliche Einheit zwischen Kreditvertrag und dem finanzierten Geschäft
    Leitsatz: a) Zur Abgrenzung und zu den Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 VerbrKrG. b) Zur Feststellung der Üblichkeit der Bedingungen für grundpfand-rechtlich abgesicherte Kredite (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG). c) Zur Ermittlung des Verkehrswertes und zu den Voraussetzungen der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 Abs. 1 BGB.
    BGH
    18.12.2007
  6. III ZR 163/07 - Maklerprovision trotz Abweichung zwischen Angebot und Hauptvertrag; vorübergehende Aufgabe der Erwerbsabsicht; Ursachenzusammenhang zwischen Maklerleistung und Erfolgseintritt; zeitlicher Abstand zwischen Nachweis und Vertragsabschluß; Vertragskongruenz bei Miteigentumserwerb; Maklerlohn
    Leitsatz: 1. Die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, führt, sofern der Vertragsschluß dem Nachweis in angemessenem Abstand folgt, nur ausnahmsweise zur Unterbrechung des notwendigen Ursachenzusammenhangs zwischen der Maklerleistung und dem Erfolgseintritt (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 141, 40). 2. Die erforderliche Kongruenz zwischen dem geschlossenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag kann auch dann bestehen, wenn der Maklerkunde an einem Grundstück - anders als in dem Maklerangebot vorgesehen - kein Alleineigentum, sondern lediglich ein hälftiges Miteigentum verbunden mit Teil- und Wohnungseigentum erwirbt, während sein Bruder und dessen Ehefrau die andere Hälfte kaufen.
    BGH
    13.12.2007
  7. III ZR 172/07 - Ersparte Verpflegungskosten
    Leitsatz: Zum Anspruch des Heimbewohners gegen den Heimträger auf Erstattung ersparter allgemeiner Verpflegungskosten bei Inanspruchnahme von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierter Sondennahrung (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 157, 309 und vom 4. November 2004 - III ZR 371/03 = NJW 2005, 824).
    BGH
    13.12.2007
  8. V ZB 98/07 - Streitwert für Nutzung einer Zufahrt
    Leitsatz: Zur Frage der Wertminderung eines Grundstücks wegen Mitbenutzung der Zufahrt durch andere.
    BGH
    13.12.2007
  9. VII ZB 108/06 - Vollstreckungsklausel; Insolvenzeröffnung; Grundschuld; Schuldversprechen
    Leitsatz: Hat der Schuldner in einer notariellen Urkunde die persönliche Haftung in der Weise übernommen, dass der jeweilige Gläubiger der Grundschuld ihn daraus in Anspruch nehmen kann, ist Rechtsnachfolger des in der Urkunde genannten Gläubigers grundsätzlich nur, wer sowohl Gläubiger des Anspruchs aus dem Schuldversprechen als auch der Grundschuld ist. Das Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, NZBau 2007, 373 = Rpfleger 207, 405).
    BGH
    12.12.2007
  10. VIII ZR 11/07 - Mieterhöhungsverlangen mit qualifiziertem Mietspiegel; öffentlich zugänglich durch Amtsblattveröffentlichung; bei Rastermietspiegeln Feldangabe ausreichend; Spannenangabe nicht erforderlich; subjektive Feldeinordnung ausreichend; Mieterhöhung mit anderen Begründungsmitteln als dem qualifizierten Mietspiegel und Umfang der Hinweispflichten
    Leitsatz: 1. Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens auf einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558 a Abs. 2 Nr. 1, § 556 d BGB) Bezug, so hat er die Angaben des Mietspiegels zur Wohnung, auf die er sein Erhöhungsverlangen stützt, dem Mieter mitzuteilen (§ 558 a Abs. 1 und 3 BGB). Der Beifügung des Mietspiegels bedarf es nicht, sofern dieser allgemein zugänglich ist. 2. Enthält der Mietspiegel ein Raster von Feldern, in denen für Wohnungen einer bestimmten Kategorie jeweils eine bestimmte Mietspanne ausgewiesen ist, so ist im Erhöhungsverlangen nur die genaue Angabe des - nach Auffassung des Vermieters - für die Wohnung einschlägigen Mietspiegelfeldes erforderlich, um den Mieter (auch) auf die im Mietspiegel für die Wohnung vorgesehene Spanne hinzuweisen.
    BGH
    12.12.2007