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  1. XII ZR 12/07 - Verletzung rechtlichen Gehörs; konkludenter Mietvertragsabschluß; unerlaubt abgeschlossener Untermietvertrag
    Leitsatz: 1. Allein durch die Mietzahlung des Untermieters an den Vermieter kommt kein Mietvertrag mit dem Vermieter zustande. 2. Auch ein ohne Erlaubnis des Vermieters abgeschlossener Untermietvertrag ist wirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    10.10.2007
  2. VIII ZR 260/06 - Anspruch auf Parabolantenne; Abwägung der Grundrechte: Eigentumsrecht zu Informationsrecht und Religionsfreiheit
    Leitsatz: Verlangt der Vermieter von einem ausländischen Mieter (hier: türkischer Staatsbürger allevitischen Glaubens) einer mit einem Breitbandkabelanschluß ausgestatteten Wohnung die Entfernung einer auf dem Balkon der Wohnung aufgestellten Parabolantenne, ist auch dann eine fallbezogene Abwägung des Eigentumsrechts des Vermieters (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) mit den grundrechtlich geschützten Interessen des Mieters erforderlich, wenn dieser sich nicht nur auf sein Informationsrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG, sondern auch auf das Grundrecht der Glaubens- und Religionsfreiheit (Art. 4 GG) beruft, weil die im Breitbandkabelnetz angebotenen türkischsprachigen Programme nicht über Inhalte des allevitischen Glaubens berichten.
    BGH
    10.10.2007
  3. VIII ZR 279/06 - Einwendungsausschluß für Mieter bei nicht umlagefähigen Betriebskosten; stillschweigende Vertragsänderung über Betriebskostenumlage durch wiederholte Betriebskostenabrechnung nur ausnahmsweise; Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muß, gehört auch der Einwand, daß es für einzelne, nach § 556 Abs. 1 BGB grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehlt. 2. Eine jahrelange anstandslose Zahlung von Betriebskostenabrechnungen führt nur ausnahmsweise zu einer Vereinbarung über zusätzlich umlegbare Betriebskosten (Abgrenzung zu BGH GE 2004, 810; hier verneint bei mehreren Abrechnungen mit Guthaben für Mieter). (Leitsatz 2 von der Redaktion)
    BGH
    10.10.2007
  4. VIII ZR 331/06 - Formanforderungen an Begründung einer Mieterhöhung bei vereinbarter Teilinklusivmiete/Bruttokaltmiete; Modernisierungszuschlag als Bestandteil der Miete; formelle und materielle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens; Mietspiegel mit Nettokaltmieten
    Leitsatz: 1. Bei Erhöhung einer Teilinklusivmiete nach § 558 BGB braucht der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen zur Höhe der in der Miete enthaltenen Betriebskosten keine Angaben zu machen, wenn auch die von ihm beanspruchte erhöhte Teilinklusivmiete die ortsübliche Nettomiete nicht übersteigt. 2. Mieterhöhungen nach §§ 558, 559 BGB werden Bestandteil der Grundmiete und sind deshalb bei späteren Mieterhöhungen nach § 558 BGB in die Ausgangsmiete einzurechnen. Eine gegenteilige Parteivereinbarung gäbe dem Vermieter die Möglichkeit zur Mieterhöhung über den in § 558 BGB vorgesehenen Rahmen hinaus und ist deshalb gemäß § 558 Abs. 6, § 557 Abs. 4 BGB wegen Benachteiligung des Mieters unwirksam. 3. Gibt der Vermieter in einem Mieterhöhungsbegehren nach § 558 a BGB eine unzutreffende Ausgangsmiete an, weil er die gebotene Einrechnung einer früheren Mieterhöhung in die Ausgangsmiete unterläßt, führt das nicht zur formellen Unwirksamkeit des Mieterhöhungsbegehrens und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage; das Mieterhöhungsbegehren ist jedoch unbegründet, soweit die begehrte Miete unter Hinzurechnung der früheren Mieterhöhung die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 12. November 2003 - VIII ZR 52/03 -, GE 2004, 232 = NJW 2004, 1379, unter II 2 b und Urteil vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05 -, GE 2005,1094 unter II 2 a, b).
    BGH
    10.10.2007
  5. XI ZB 4/07 - Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Benutzung eines Kurierdienstes für Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    Leitsatz: Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes hat eine Partei bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter lediglich dafür zu sorgen, daß hierfür ein geeigneter und zuverlässiger Weg gewählt wird und dieser so rechtzeitig beschritten wird, daß das - mit vollständiger und richtiger Anschrift versehene bzw. ausreichend frankierte - Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Eigenheiten der gewählten Beförderungsart bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht. Diese Grundsätze gelten auch für die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen privaten Kurierdienst. Der Schriftsatz muß dem Kurierdienst nicht persönlich ausgehändigt werden; vielmehr genügt es, wenn dieser rechtzeitig z. B. in ein gesondertes Fach im Anwaltszimmer eines Gerichts eingelegt wird.
    BGH
    09.10.2007
  6. I ZB 11/07 - Nachbesserung eines vom Gerichtsvollzieher aufgenommenen Vermögensverzeichnisses
    Leitsatz: Ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder ungenaues Vermögensverzeichnis aufgenommen, ist zunächst gehalten, beim Gerichtsvollzieher eine Nachbesserung zu beantragen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher den Antrag ablehnt, steht dem Gläubiger dagegen die Erinnerung nach § 766 ZPO zu.
    BGH
    04.10.2007
  7. III ZB 47/07 - Rechtsmittelstreitwert für Räumung einer Kleingartenparzelle; Kleingartenpachtverhältnis
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer (Rechtsmittelstreitwert) für einen geltend gemachten Räumungsanspruch bestimmt sich nach § 8 ZPO, der auch auf Räumungsklagen nach vorangegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses anzuwenden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    02.10.2007
  8. III ZR 16/07 - Entgelterhöhung bei Heimvertrag; erhöhter Betreuungsbedarf und Entgelterhöhung
    Leitsatz: 1. Im Fall einer Leistungsanpassung nach § 6 Abs. 1 HeimG ist die Bestimmung des § 7 Abs. 3 HeimG nicht anwendbar. 2. Erbringt der Heimträger im Hinblick auf den erhöhten Betreuungsbedarfs des Bewohners nach § 6 Abs. 1 HeimG weitergehende Pflegeleistungen, als sie bislang vertraglich vereinbart waren, setzt die Vergütungspflicht ab dem Zeitpunkt der bewirkten Leistungsanpassung voraus, daß der Heimträger die Änderung des Vertrags spätestens gleichzeitig mit der Leistungsanpassung anbietet oder zum Ausdruck bringt, daß er von seinem im Heimvertrag vorgesehenen Recht Gebrauch machen wird, das Entgelt - bei Versicherten der sozialen Pflegeversicherung für den Fall der Bewilligung einer höheren Pflegestufe durch die Pflegekasse - einseitig zu erhöhen. Dabei muß das Angebot zur Vertragsänderung oder das einseitige Erhöhungsverlangen den Anforderungen des § 6 Abs. 2 HeimG entsprechen.
    BGH
    02.10.2007
  9. V ZR 276/06 - Nachbarrechtsgesetze der Länder und Nachbarregelungen des Bundes anwendbar auf Wohneigentum und Bruchteilseigentum
    Leitsatz: Haben Bruchteilseigentümer oder Wohnungseigentümer vereinbart, daß sie räumlich abgegrenzte Teile des gemeinschaftlichen Grundstücks allein, also unter Ausschluß der übrigen Eigentümer, als Garten nutzen dürfen, können auf das dadurch entstandene nachbarliche Verhältnis die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechts entsprechend angewendet werden.
    BGH
    28.09.2007
  10. V ZR 139/06 - Erfüllungsverweigerung
    Leitsatz: Voraussetzung des Verzugs ist auch im Fall der grundlosen Erfüllungsverweigerung die Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner.
    BGH
    28.09.2007