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VII ZR 130/06 - Rückzahlung von Vorschüssen für ArchitektenhonorarLeitsatz: Macht der Auftraggeber eines Architekten nach Beendigung des Vertrags unter Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen Überzahlung geleisteter Vorauszahlungen geltend, hat der Architekt darzulegen und zu beweisen, dass ihm eine Vergütung in Höhe der geleisteten Zahlungen endgültig zusteht. Der Auftraggeber hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).BGH22.11.2007
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V ZB 64/07 - Verjährung für Schmutzwasserbeitrag; GebührenbescheidLeitsatz: Zur Frage der Fälligkeitsbestimmung des Schmutzwasserbeitrags.BGH22.11.2007
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I ZB 104/06 - Einstellung der Räumungsvollstreckung bei LebensgefahrLeitsatz: Zur Frage der Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Lebensgefahr (hier: schwere Erkrankung der Schuldnerin). (Leitsatz der Redaktion)BGH22.11.2007
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III ZR 280/06 - Anscheinsbeweis; Pflichten eines Entwässerungsverbands; Überschwemmung infolge des Abschaltens eines Schöpfwerks; AmtshaftungLeitsatz: a) Zu den Pflichten eines Entwässerungsverbands, bei einem absehbaren längerfristigen Ausfall von Entwässerungseinrichtungen Ersatz- und Vorsorgemaßnahmen zu treffen. b) Es besteht kein Anscheinsbeweis dahin, daß die Überschwemmung des Grundstücks eines Verbandsmitglieds auf das Abschalten eines Schöpfwerks zurückzuführen ist, wenn Vorkehrungen für eine anderweitige Ableitung des Niederschlagswassers getroffen waren.BGH22.11.2007
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XII ZR 149/05 - Schriftform; Bestimmbarkeit des Vertragsinhalts; Beginn des Mietvertrages mit Fertigstellung des vermieteten ObjektsLeitsatz: 1. Tritt durch eine dreiseitige Überleitungsvereinbarung anstelle des ursprünglichen Vermieters ein neuer Vermieter in den Mietvertrag ein, ist die notwendige Schriftform des längerfristigen Mietvertrages dadurch gewahrt, daß der ursprüngliche Mietvertrag nebst Lageplan und der technischen Beschreibung des Objekts durch Ösen körperlich fest mit der Überleitungsvereinbarung verbunden wird, wenn sich aus dem Lageplan die gemieteten Nutzflächen bestimmen lassen. Werden nach dem in Bezug genommenen, zum Vertragsinhalt gemachten Schreiben dazu "ca. 45 Parkplätze für die gemeinsame Nutzung zur Verfügung gestellt", ist der Umfang des dem Mieter eingeräumten Mitnutzungsrechts ebenfalls hinreichend bestimmbar. 2. Die nach dem Mietvertrag vom Zeitpunkt der Übergabe des fertiggestellten Mietobjektes abhängige Laufzeit des Vertrages (Mietbeginn am Monatsersten nach Übergabe) ist ebenfalls hinreichend bestimmbar und genügt der Schriftform. 3. Auch ohne körperliche Verbindung reicht die eindeutige wechselseitige Bezugnahme der Urkunden auf ihren Inhalt aus, die Urkundeneinheit zu wahren. (Leitsätze der Redaktion)BGH21.11.2007
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V ZR 45/07 - Mangelbeseitigungskosten und Minderwert; mangelbedingter Minderwert als NichterfüllungsschadenLeitsatz: Liegen die Kosten, die erforderlich sind, um die Kaufsache in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, erheblich über deren mangelbedingten Minderwert, kann der Käufer als Nichterfüllungsschaden grundsätzlich nur den Minderwert ersetzt verlangen.BGH16.11.2007
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V ZR 208/06 - Vertrag zugunsten Dritter; Bestimmbarkeit des DrittenLeitsatz: In einem Vertrag zugunsten Dritter muss der begünstigte Dritte nicht konkret bezeichnet werden; es genügt, wenn er bestimmbar ist (im Anschluss an BGHZ 75, 75).BGH16.11.2007
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V ZR 214/06 - Wertersatz bei Umlegungsverfahren; Entschädigung nach Verkehrswert bei UmlegungsverfahrenLeitsatz: Zur Frage des Wertersatzes bei Unmöglichkeit der Rückübertragung eines Miteigentumsanteils.BGH16.11.2007
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IX ZB 219/06 - Anwaltsverschulden wegen OrganisationsverschuldenLeitsatz: Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt. Beinhaltet die Einzelanweisung aber nicht die unmissverständliche Anordnung, diesen Vorgang sogleich auszuführen, müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die mündliche Einzelanweisung in Vergessenheit gerät und dadurch die rechtzeitige Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes unterbleibt.BGH15.11.2007
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IX ZR 232/03 - Regressprozess gegen Anwalt bei nicht weitergeleitetem UrteilLeitsatz: Zur Frage des pflichtgemäßen Verhaltens eines Anwalts in einem Regressprozess. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BGH15.11.2007