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  1. V ZB 26/07 - Einstellung der Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft; Gesellschafterwechsel im Zwangsversteigerungsverfahren
    Leitsatz: Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft ist nach § 180 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 ZVG nur dann einstweilen einzustellen oder aufzuheben, wenn außer dem Wechsel der an der aufzuhebenden Gemeinschaft Beteiligten auch der Zeitpunkt aus dem Grundbuch ersichtlich ist, zu dem der Beteiligtenwechsel wirksam geworden ist. Fehlt es daran, kann ein Wechsel der Beteiligten nur im Wege der Drittwiderspruchsklage geltend gemacht werden.
    BGH
    29.11.2007
  2. V ZB 179/06 - Keine Vergütung des Zwangsverwalters nach Zeitaufwand für Beseitigung der von ihm selbst zu vertretenden Schäden am Objekt
    Leitsatz: Soweit der Zeitaufwand des Verwalters darin seinen Grund findet, daß der Verwalter das verwaltete Objekt beschädigt hat, handelt es sich bei dem Aufwand nicht um im Sinne von § 19 Abs. 1 ZwVwV erforderlichen Aufwand.
    BGH
    29.11.2007
  3. III ZR 114/07 - Höhe der Enteignungsentschädigung; Entschädigung für mangelnde Vermietbarkeit eines Hauses aufgrund einer bevorstehenden Enteignung; Bestand der Eigentumsposition; Lärmimmissionen; optische Beeinträchtigungen; Autobahnbau
    Leitsatz: Die mangelnde Vermietbarkeit eines Hauses aufgrund einer bevorstehenden Enteignung des Grundstücks während des Enteignungsverfahrens und vor dessen Abschluss ist zu entschädigen.
    BGH
    28.11.2007
  4. VIII ZR 145/07 - Ordentliche Kündigung wg. schuldhafter nicht unerheblicher Vertragspflichtverletzung bedarf i. d. R. keiner Abmahnung; Kündigung wg. Zahlungsverzugs; verbundene fristlose und ordentliche Kündigung; wiederholt unpünktliche und unvollständige Mietzahlungen; Zahlungen innerhalb der Schonfrist und ordentliche Kündigung wg. Zahlungsverzugs; nicht gezahlte Erhöhung des Betriebskostenvorschusses; Zahlung unter Vorbehalt
    Leitsatz: Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Mißachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.
    BGH
    28.11.2007
  5. VIII ZR 243/06 - Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bei Betriebskosten als vertragliche Nebenpflicht bei bestehenden Mietverhältnissen; angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis; unwirtschaftliche Betriebskostenverträge; Umstellung von Zentralheizung auf Wärmecontracting; Wärmelieferungsvertrag; keine vorvertragliche Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
    Leitsatz: Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluß auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben (hier: Abschluß eines Wärmelieferungsvertrags), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser Pflicht unter dem Gesichtspunkt der Eingehung eines unwirtschaftlichen Vertrages kommt nicht in Betracht, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand.
    BGH
    28.11.2007
  6. VIII ZR 306/04 - Verknüpfungspunkt für Netzanschlussmaßnahme; Kosten für Trafostation als Anschlusskosten; Netzausbaumaßnahmen
    Leitsatz: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt kann auch dann im Bereich eines Mittelspannungsnetzes liegen, wenn das Grundstück, auf dem sich die neu anzuschließende Anlage befindet, über einen Anschluss an ein Niederspannungsnetz verfügt und über diesen Anschluss bereits Strom aus einer anderen Anlage in Niederspannung eingespeist wird. Bei den Kosten für den Bau einer Trafostation, die erforderlich ist, um die (weitere) stromerzeugende Anlage an einem - dem technisch und wirtschaftlich günstigsten - Verknüpfungspunkt auf der Mittelspannungsebene anzuschließen, handelt es sich um Anschlusskosten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 EEG.
    BGH
    28.11.2007
  7. X ZR 144/06 - Fehlerhafte Parteibezeichnung und deren Berichtigung; Klageänderung bei fehlerhafter Parteibezeichnung
    Leitsatz: a) Bei der Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich Anlagen zu berücksichtigen. Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht der entsprechenden Auslegung auch nicht entgegen, dass der Kl. irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (Bestätigung von BAG, Urteil vom 12. Februar 2004 - 2 AZR 136/03, BAG-Rep. 2004, 210). b) Auf Antrag des Scheinbekl. ist dieser durch eine Entscheidung des Gerichts aus dem Rechtsstreit zu entlassen, wobei gleichzeitig dem Kl., sofern dieser die falsche Zustellung veranlasst hat, die Kosten des Scheinbekl. aufzuerlegen sind, die zur Geltendmachung von dessen fehlender Parteistellung notwendig waren. Für eine Klageabweisung ist kein Raum.
    BGH
    27.11.2007
  8. LwZR 12/06 - Feststellungsklage; Voraussetzung für Umwandlung der LPG; Kontinuität der Mitgliedschaftsrechte
    Leitsatz: 1. Die Klage der früheren LPG gegen ein ehemaliges LPG-Mitglied auf Feststellung der Wirksamkeit der Umwandlung ist zulässig; über sie ist im ZPO-Verfahren zu entscheiden. 2. Fehlt die für die Umwandlung der LPG unverzichtbare Kontinuität der Mitgliedschaften bei der umgewandelten Gesellschaft, treten die Wirkungen einer Umwandlung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz auch dann nicht ein, wenn diese zu Unrecht in das Register eingetragen wird. 3. Die Übertragung des gesamten Vermögens der vereinigten LPG zur Erfüllung ihrer Einlageverpflichtung gegenüber der umgewandelten Gesellschaft als deren Kommanditistin ist keine Umwandlung der LPG nach den §§ 23 ff. LwAnpG, sondern eine das Vermögen auf die umgewandelte Gesellschaft übertragende Auflösung der LPG, die im Landwirtschaftsanpassungsgesetz keine gesetzliche Grundlage hat. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    23.11.2007
  9. BLw 26/06 - Anspruch des Gesellschafters einer in eine GmbH umgewandelten LPG auf Verbesserung seines Beteiligungsverhältnisses
    Leitsatz: 1. Nach der Umwandlung einer LPG in eine GmbH sind die Geschäftsanteile der Gesellschafter anteilig richtig bemessen, wenn das Verhältnis der Kapitalanteile demjenigen der Werte der Beteiligungen der Mitglieder am Vermögen der LPG Anteilsrechte entspricht. 2. Einem Gesellschafter steht ein Anspruch auf Verbesserung seines Beteiligungsverhältnisses nicht zu, wenn die durch den Formwechsel herbeigeführten Einschränkungen in den Mitwirkungsrechten oder in der Veräußerbarkeit der Anteile alle Gesellschafter in gleicher Weise betreffen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    23.11.2007
  10. BLw 4/07 - Bereicherungsanspruch gegen LPG-Mitglied wegen fehlerhafter Verteilung des Liquidationsguthabens
    Leitsatz: Eine LPG i. L. kann von dem Mitglied, das bei der Verteilung ihres Vermögens in der Liquidation mehr erhalten hat, als ihm bei Beachtung von § 44 LwAnpG zustünde, nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Herausgabe des rechtsgrundlos zu viel Erhaltenen verlangen. Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung besteht neben einem körperschaftsrechtlichen Rückerstattungsanspruch wegen einer rechtswidrigen vorzeitigen Verteilung des Vermögens der LPG.
    BGH
    23.11.2007