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Suchergebnis Urteilssuche (851 - 855 von 855)

  1. 31828/03 - Wegfall der Ersatzgrundstücksregelung; 50 %ige Verkehrswertentschädigung; Vergleichsweg
    Leitsatz: Die Beschwerde ist aus dem Verfahrensregister zu streichen.
    EGMR
    03.05.2007
  2. 34 C 174/06 - Mietspiegelmittelwert im Zweifel maßgeblich; Mieterhöhung mit Mietspiegel ohne Orientierungshilfe; ortsübliche Miete; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Verlangt der Vermieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des qualifizierten Mietspiegels hinausgeht, hat er wohnwerterhöhende Merkmale darzulegen. 2. Das gilt auch, wenn eine Orientierungshilfe fehlt; die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist unzulässig.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    29.03.2007
  3. 31 C 78/06 - Vereinbarte Verkürzung der gesetzlichen Abrechnungsfrist für Betriebskosten als Ausschlußfrist
    Leitsatz: Die Vereinbarung im Wohnungsmietvertrag, "... die Abrechnung muss jährlich bis zum 30. Juni erfolgen", ist als Ausschlußfrist anzusehen, nach deren Ablauf der Vermieter mit Nachforderungen aus einer erst nach ihrem Ablauf erstellten Betriebskostenabrechnung ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    08.03.2007
  4. 30 C 3/07 - Keine nachträgliche Korrektur von Nachlässigkeitsfehlern einer Betriebskostenabrechnung für Gewerberaum nach Saldoausgleich, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, konkludenter kausaler Anerkenntnisvertrag, Korrekturvorbehalt in Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Hat der Gewerberaummieter eine Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter den Saldo ausgeglichen, sind Vermieter und Mieter mit einer nachträglichen Korrektur der Abrechnung, die bereits vor dem Saldoausgleich durch gründliche Prüfung hätte offenbar werden können, ausgeschlossen; insoweit liegt konkludent ein kausaler Anerkenntnisvertrag (deklaratorisches Schuldanerkenntnis) vor. 2. Zur Reichweite eines Korrekturvorbehalts in einer Betriebskostenabrechnung.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    07.02.2007
  5. 31 C 190/06 - Pauschale Mahnkosten für vorprozessuales Mahnschreiben
    Leitsatz: Die Kosten für ein vorprozessuales Mahnschreiben können - wenn sie nicht konkret aufgeschlüsselt werden - als Pauschalbetrag höchstens mit einem Betrag in Höhe von 2,50 Euro durch den Gläubiger gegenüber dem im Verzug befindlichen Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    25.01.2007