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VG 34 A 31.04 - Niederschlagswasserentgelt; Regenwasserabgabe; (Regen-) Entwässerung öffentlicher Straßen und Plätze; Anstalt öffentlichen Rechts; gesetzliches Schuldverhältnis; Anstaltslast; Abschreibung; Anschaffungswert; Wiederbeschaffungswert; (keine) Deckung der Kosten durch Landeshaushalt; Recht zur Bestimmung der Gegenleistung; Gläubiger; BilligkeitLeitsatz: 1. Zwischen den Berliner Wasserbetrieben und dem Land Berlin besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis mit dem Inhalt, daß den Wasserbetrieben die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze in Berlin obliegt, während das Land als Träger der Straßenbaulast die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten hat. 2. Die Wasserbetriebe haben entsprechend §§ 315, 316 BGB das Recht zur Bestimmung der Höhe ihres Vergütungsanspruchs. 3. Haushaltszwänge berechtigen das Land nicht zur "Deckelung" seiner AufwendungenVG Berlin12.02.2007
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3 K 69/05 - Sicherungshypothek für Ablösebeträge; Kein Anwartschaftsrecht vor Hinterlegung des Ablösebetrages; Anwendbarkeit der InsolvenzordnungLeitsatz: 1. Weigert sich der Rückübertragungsberechtigte, die ihm obliegende Sicherheitsleistung gemäß dem bestandskräftigen Bescheid zu erbringen, hat die Behörde die Möglichkeit, den Eigentumsübergang gleichwohl durch Bestellung einer Sicherheit von Amts wegen herbeizuführen, wobei die Entscheidung hierüber im Ermessen steht. Diese Entscheidung ist vom Gericht nur dahingehend zu überprüfen, ob die Behörde von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt hat und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit im übrigen eingehalten worden sind. 2. Einer Anwendung der Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 3 VermG steht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht entgegen. 3. Allein ein bestandskräftiger Rückübertragungsbescheid begründet kein dem Volleigentum am Grundstück vergleichbares Anwartschaftsrecht, mit der Folge, daß die Regelungen der InsO den Regelungen des Vermögensgesetzes und der Hypothekenablöseverordnung vorgehen würden. (Leitsätze der Redaktion)VG Leipzig05.02.2007
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VG 10 A 473.06 - Keine Routinekontrollen auf Privatgrundstück; unkonkreter Verdacht auf illegalen Müll; AbfallLeitsatz: Ohne konkreten Verdacht auf illegale Abfallablagerung ist das Ordnungsamt nicht befugt, Routinekontrollen auf Privatgrundstücken durchzuführen. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin26.01.2007
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VG 4 A 26.07 - Restitution einer Grundschuld; RestitutionsausschlußgrundLeitsatz: Die Restitution eines Grundpfandrechts ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG wegen rechtlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen gewesen, weil es nur an einem Flurstück eingetragen war, das zusammen mit einem weiteren Flurstück zu einem Gesamtgrundstück desselben Eigentümers zusammengefaßt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin25.01.2007
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II R 5/05 - Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Leerstand; nicht zu vertretende Ertragsminderung; Vermietungsbemühungen; keine Dumpingmieten; übliche Miete bei Leerstand anzusetzenLeitsatz: 1. Eine Ertragsminderung, die das nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG erforderliche Ausmaß erreicht, führt auch dann zu einem Grundsteuererlass, wenn sie strukturell bedingt und nicht nur vorübergehender Natur ist. 2. Bei bebauten Grundstücken i. S. d. § 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GrStG ist für die Berechnung der Ertragsminderung zunächst danach zu unterscheiden, ob die von der Ertragsminderung betroffenen Räume/Raumeinheiten zu Beginn des Erlasszeitraums leer standen oder - wenn auch verbilligt - vermietet waren. 3. Bei zu diesem Zeitpunkt leer stehenden Räumen bildet die übliche Miete die Bezugsgröße, an der die Ertragsminderung zu messen ist. Bei den vermieteten Räumen bildet die vereinbarte Miete diese Bezugsgröße, solange die Miete nicht um mehr als 20 v. H. von der üblichen Miete abweicht. 4. Ist die Ertragsminderung durch einen Leerstand bedingt, hat sie der Steuerpflichtige nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.BFH24.10.2007
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II R 80/05 - Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3 AusglLeistG vor Inkrafttreten des VermRErgG - Verhältnis von EigentÜbertrG und AusglLeistGLeitsatz: Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dessen Rechtsvorgänger Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden hat.BFH15.03.2007
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L 14 B 1650/07 AS ER - Leistungen für Unterkunft nur für Wohnungen mit einfacher Ausstattung und in einfacher Wohnlage; Berliner AV-WohnenLeitsatz: 1. Die AV-Wohnen vom 7. Juni 2005 gibt auch unter Berücksichtigung des Berliner Mietspiegel 2007 die Werte für angemessenen Wohnraum wieder. 2. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II haben grundsätzlich nur Anspruch auf Übernahme von Mieten in einfacher Wohnlage des Berliner Mietspiegels 2007. (Leitsätze der Einsenderin)LSG Berlin-Brandenburg20.11.2007
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5 U 211/06 - Verkehrsflächenankaufsrecht; Verkehrsflächenkontrahierungszwang; Entgelt für Ankauf von Verkehsrflächen; Nutzungsentgeltregelung; Eigentumsinhaltsbeschränkung; Verkaufszwang für VerkehrsflächenLeitsatz: Gegen das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG), insbesondere das Ankaufsrecht und den damit verbundenen Kontrahierungszwang nach § 3 Abs. 1, § 5 VerkFlBerG sowie die darin enthaltene Entgeltregelung bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.Brdbg. OLG09.08.2007
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3 K 438/04 - Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bei Weiterveräußerung eines vom Berechtigten nach dem SachenRBerG zum reduzierten Kaufpreis erworbenen Grundstücks; einkommenssteuerrechtliche Bewertung von Rechtsposition nach dem SachenRBerG; AnschaffungskostenLeitsatz: Erwerben Berechtigte nach dem SachenRBerG ein Grundstück zum reduzierten Kaufpreis und veräußern es anschließend innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG weiter, so bleibt bei Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nach § 23 EStG unberücksichtigt, dass beim Ankauf die Rechtsposition nach dem SachenRBerG verwendet wurde. Die Rechtspositionen nach SachenRBerG sind einkommensteuerlich insbesondere weder als echte noch als fiktive Anschaffungskosten (z.B. in Höhe des hälftigen Verkehrswerts gem. § 68 Abs. 1 SachenRBerG) zu berücksichtigen.Sächsisches FG26.07.2007
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31 C 112/06 - Zugang der Betriebskostenabrechnung vor Ablauf der Ausschlußfrist; Absendung fünf Tage vor Fristablauf nicht ausreichendLeitsatz: Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein, so dass die Absendung der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter innerhalb dieser Frist nicht ausreichend ist. (Leitsatz des Einsenders)AG Brandenburg a. d. Havel23.05.2007