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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 855)
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II ZR 183/06 - Innengesellschaft; DurchsetzungssperreLeitsatz: a) Die Annahme einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts erfordert, daß sich die Beteiligten mit gesellschaftsrechtlicher Bindung zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten. b) Ein auf einem anderen Rechtsverhältnis (hier: Kaufvertrag über einen Erbanteil) beruhender Anspruch eines Gesellschafters gegen seinen Mitgesellschafter unterliegt in der Auseinandersetzung einer Gesellschaft keiner Durchsetzungssperre.BGH12.11.2007
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II ZR 293/06 - Gemeinschaftlicher Zufahrtsweg; Aufhebung der Gemeinschaft; Privatweg zur Grundstückserschließung; RechtsmissbrauchLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Aufhebung einer Gemeinschaft kann stillschweigend ausgeschlossen werden. 2. Ob die Miteigentümer eines der Erschließung ihrer Grundstücke dienenden Privatweges stillschweigend ein rechtsgeschäftliches Teilungsverbot vereinbart haben, ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. 3. Liegen die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Gemeinschaft an einem als gemeinsamer Erschließungsweg genutzten Grundstück vor, kann dem Aufhebungsverlangen eines Miteigentümers der Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen.BGH12.11.2007
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V ZR 281/06 - Falschberatung über MietpoolLeitsatz: Zur Frage der Rückabwicklung eines Kaufvertrags wegen Falschberatung. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.11.2007
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V ZR 25/07 - Beginn für Verjährungsfrist für Schadensersatzanspruch wegen Beratungsfehler der finanzierenden Bank über Dauer der ZinssubventionLeitsatz: 1. Lässt sich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen. 2. Ein Verkäufer, der den Käufer über die Möglichkeit berät, eine Eigentumswohnung mit Fremdmitteln zu erwerben, muss darüber aufklären, dass er die Zinsen für das von dem Käufer aufzunehmende Darlehen subventioniert, wenn sich die Zinssubvention nicht auf die gesamte Laufzeit des Darlehens erstreckt.BGH09.11.2007
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VII ZR 183/05 - Gewährleistungsansprüche gegen einen von mehreren Werkunternehmern bei Funktionsuntauglichkeit trotz mangelfreier EinzelleistungLeitsatz: 1. Auch nach der Änderung des § 633 BGB durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts entspricht ein Werk nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist. 2. Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines anderen Unternehmers, wird der Unternehmer auch nach dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts geänderten Werkvertragsrecht von der Mängelhaftung frei, wenn er seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat. 3. Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht. 4. Zur Mängelhaftung des Unternehmers für eine Heizungsanlage, die deshalb nicht funktioniert, weil das von einem anderen Unternehmer errichtete Blockheizkraftwerk keine ausreichende Wärme erzeugt.BGH08.11.2007
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VIII ZR 341/06 - Vorgerichtliche Anwaltsgebühr als Schadensersatzforderung gegen Mieter; Nichtzahlung der Mietkaution; Anwaltskosten; MietrückstandLeitsatz: Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich der ihm entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112).BGH07.11.2007
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XI ZR 322/03 - Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Grundlagen der erzielbaren Miete; Beweislast für Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden; Boarding-HouseLeitsatz: 1. Eine die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich vermuteten Wissensvorsprungs bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts begründende arglistige Täuschung ist gegeben, wenn die Angaben zur Höhe des erzielbaren Mietzinses entgegen der Mitteilung im Verkaufsprospekt ohne betriebswirtschaftliche Untersuchung zur Rentabilität und Vermietbarkeit des Objekts (hier: sog. Boarding-House) gemacht wurden. 2. Für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG muß der Darlehensnehmer die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden auch dann konkret nachweisen, wenn der mit dem Darlehen finanzierte Kaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist.BGH06.11.2007
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X ZR 103/05 - Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid nur bei zugegangener Rechnung; Forderungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)Leitsatz: Die Verjährung des Anspruchs wird durch einen Mahnbescheid nur dann gehemmt, wenn die dort angegebene Rechnung dem Schuldner vorher zugegangen war. (Leitsatz der Redaktion)BGH06.11.2007
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II ZR 230/06 - Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten; Immobilienfonds; gespaltene Beitragspflicht; Höhenbegrenzung der Beitragspflicht; Netto-Gesamtaufwand; Nachschußpflicht; SchrottimmobilienLeitsatz: Den Anforderungen an die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten (sog. "gespaltene Beitragspflicht", s. zuletzt Sen. Urt. v. 19. März 2007 - II ZR 73/06, Tz. 17 m. w. Nachw.) trägt eine Vertragsgestaltung Rechnung, nach der sich aus dem Gesellschaftsvertrag i. V. m. der zugehörigen Beitrittserklärung die maximale Höhe (hier: durch Angabe eines "Netto-Gesamtaufwands") der den Gesellschafter treffenden Beitragspflicht ergibt.BGH05.11.2007
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XII ZB 55/07 - Einsatz von Vermögen (hier: angemessenes Hausgrundstück) für Prozeßkosten; Familienheim-Privileg geht nicht auf Verkaufserlös über, selbst wenn damit neues Hausgrundstück erworben wird; privilegiertes Vermögen im Rahmen der ProzeßkostenhilfeLeitsatz: Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozeßkostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozeßkosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i. S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 -, GE 2007, 1242 = FamRZ 2007, 1720).BGH31.10.2007