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Urteil Verbraucherbelehrung und Schuldnerverzug
Schlagworte
Verbraucherbelehrung und Schuldnerverzug; Rechnung mit Angabe eines Zahlungsziels keine Mahnung; Saldo aus Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.
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