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  1. V ZB 67/07 - Einstellung der Zwangsversteigerung bei Suizidgefahr
    Leitsatz: Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist unter Auflagen auf Zeit einzustellen, wenn der mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundenen Gefahr der Selbsttötung des Schuldners nur durch dessen dauerhafte Unterbringung entgegengewirkt werden könnte.
    BGH
    06.12.2007
  2. III ZR 146/07 - Werktag als letzter Tag der Verjährungsfrist; Verjährung von nach Schuldrechtsreform entstandenen Ansprüchen aus vor der Reform begründeten Schuldverhältnissen
    Leitsatz: 1. Auf nach dem 1. Januar 2002 entstandene Ansprüche aus einem Schuldverhältnis, das vor diesem Stichtag unter der Geltung des alten Verjährungsrechts begründet wurde, finden die neuen Verjährungsvorschriften nach Art. 229 § 6 EGBGB zumindest analog Anwendung. 2. § 193 BGB ist entsprechend auf Verjährungsfristen anwendbar.
    BGH
    06.12.2007
  3. XII ZR 148/05 - Kein fristwahrender Zugang durch Einwurf in den Briefkasten einer Maklerfirma/Hausverwaltung an Silvester nachmittags; Ausübung des Optionsrechts zur Verlängerung eines Mietvertrages
    Leitsatz: Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.
    BGH
    05.12.2007
  4. XI ZR 227/06 - Finanzierungskredit bei "verbundenem Geschäft"
    Leitsatz: a) Steht bei einem verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) wegen anfänglicher Nichtigkeit des Kaufvertrages dem Verbraucher das Recht zu, die Kaufpreiszahlung zu verweigern, so führt das wegen der Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG dazu, daß auch dem Anspruch des Kreditgebers aus dem Finanzierungskredit von Anfang an eine dauernde Einrede i.S. von § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegensteht. b) Die trotz dieser Einrede auf den Kredit geleisteten Zahlungen kann der Verbraucher gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Kreditgeber zurückverlangen. Für eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG zur Begründung eines Rückforderungsdurchgriffs ist mangels Regelungslücke kein Raum (Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).
    BGH
    04.12.2007
  5. II ZR 21/06 - Kapitalanlagemodell; Prospekthaftung; Ursächlichkeit des Prospektfehlers für Anlageentscheidung; Verlustübernahmevertrag
    Leitsatz: a) Über die Nachteile und Risiken eines angebotenen Kapitalanlagemodells muss der Anlageinteressent in dem Emissionsprospekt zutreffend und vollständig aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, dass er auf Risiken hingewiesen wird, die ausschließlich Altverträge betreffen, aber dazu führen können, dass die Anlagegesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Ebenso ist das Bestehen eines Verlustübernahmevertrages mitzuteilen, weil dieser nicht nur die Gefahr des Verlustes der Anlage heraufbeschwört, sondern zusätzliche Zahlungspflichten auslösen kann. b) Ein Prospektfehler ist auch dann ursächlich für die Anlageentscheidung, wenn der Prospekt entsprechend dem Vertriebskonzept der Anlagegesellschaft von den Anlagevermittlern als alleinige Arbeitsgrundlage für ihre Beratungsgespräche benutzt wird. Es kommt bei dieser Sachlage nicht darauf an, ob der Prospekt dem Anlageinteressenten übergeben worden ist.
    BGH
    03.12.2007
  6. II ZR 36/07 - Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten; Immobilienfonds; gespaltene Beitragspflicht; Höhenbegrenzung der Beitragspflicht; Nachschusspflicht; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Das durch § 707 BGB geschützte mitgliedschaftliche Grundrecht eines Gesellschafters kann nicht berührt sein, wenn er einem Gesellschafterbeschluss zustimmt, der zu im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehenen weiteren Beitragspflichten führt.
    BGH
    03.12.2007
  7. II ZR 304/06 - Gespaltene Beitragspflicht
    Leitsatz: Den Anforderungen an die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten (sog. „gespaltene Beitragspflicht") trägt eine Vertragsgestaltung Rechnung, nach der sich aus dem Gesellschaftsvertrag i.V.m. der zugehörigen Beitrittserklärung die maximale Höhe (hier: durch Angabe eines „Netto- Gesamtaufwands") der den Gesellschafter treffenden Beitragspflicht ergibt (Bestätigung Sen. Urt. v. 5. November 2007 - II ZR 230/06, ZIP 2007, 2413 ff.).
    BGH
    03.12.2007
  8. V ZR 284/06 - Beratungspflicht des Verkäufers einer Schrottimmobilie über Mietausfallrisikokosten; Folgen der Rückabwicklung des Kaufvertrages
    Leitsatz: a) Ist zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken ein Beratungsvertrag zustande gekommen, genügt der Verkäufer seiner Beratungspflicht nicht schon dann, wenn er zwar die Funktionsweise eines Mietpoolvertrags erläutert und dem Käufer vor Augen führt, daß sich im Falle von Leerständen der Ertrag sämtlicher Mietpoolmitglieder mindert, er jedoch nicht darauf hinweist, daß in dem dem Käufer vorgerechneten Mietertrag ein angemessenes Mietausfallrisiko nicht einkalkuliert ist. b) Steuervorteile sind nicht im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn der Geschädigte die Schadensersatzleistung wieder zu versteuern hat; in welcher genauen Höhe sich die Versteuerung der Ersatzleistung auswirkt, braucht in der Regel nicht festgestellt zu werden. c) Erstattete Werbungskosten sind auch dann im Jahr ihres Zuflusses als Einkünfte aus der Einkommensart zu qualifizieren, in der sie zuvor geltend gemacht worden sind, wenn sie bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags Bestandteil der zurückzugewährenden Leistung oder als Rechnungsposten in einer Schadensersatzleistung enthalten sind.
    BGH
    30.11.2007
  9. V ZR 60/07 - Voraussetzungen des Anspruchs gegen Rechtsnachfolge des Rechtsträgers auf Herausgabe von Mieten
    Leitsatz: 1. Der Rechtsnachfolger eines Rechtsträgers von Volkseigentum kann Schuldner eines Anspruchs auf Herausgabe von Mieten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG nur sein, wenn seine Verfügungsberechtigung, sei es gesetzlich, sei es rechtsgeschäftlich, neu begründet worden ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 5. Mai 2006 - V ZR 236/05 -, ZOV 2006, 170 = NJW-RR 2006, 1242). 2. Der rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte ist Verfügungsberechtigter, wenn er die Verwaltung des Grundstücks tatsächlich wie ein Eigentümer übernimmt (Fortführung von BGHZ 158, 376).
    BGH
    30.11.2007
  10. IX ZB 12/07 - Rechtsschutzinteresse an Insolvenzantrag
    Leitsatz: Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig.
    BGH
    29.11.2007