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Urteil Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid nur bei zugegangener Rechnung
Schlagworte
Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid nur bei zugegangener Rechnung; Forderungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Leitsatz
Die Verjährung des Anspruchs wird durch einen Mahnbescheid nur dann gehemmt, wenn die dort angegebene Rechnung dem Schuldner vorher zugegangen war.
(Leitsatz der Redaktion)
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