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Urteil Zweckentfermdung
Schlagworte
Zweckentfermdung; Gewerberaum
Leitsatz
Wohnraum, der vor dem 4.8.1972 teilgewerblich genutzt wurde, unterliegt nach Inkrafttreten der ZwVbVO hinsichtlich sämtlicher Räume der ZwVbVO.
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