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Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Sondereigentumbegründung bei aufteilungsplanwidriger Herstellung der Wohnanlage; Ausgleichsanspruch eines benachteiligten Wohnungseigentümers

Leitsätze

1. Wird ein Gebäude abweichend vom Aufteilungsplan an anderer Stelle auf dem Grundstück errichtet, entsteht sachenrechtlich dann Wohnungseigentum mit Sondereigentum in diesem Gebäude, wenn Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zweifelsfrei abgrenzbar sind.

2. Jeder Wohnungseigentümer kann bei einer aufteilungsplanwidrigen Herstellung der Wohnanlage die erstmalige ordnungsmäßige Herstellung entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen. Dieser Anspruch kann jedoch nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein. In diesen Fällen kann ein Ausgleichsanspruch eines benachteiligten Wohnungseigentümers in Betracht kommen.

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