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Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Luxuswohnraum; Miethöhe
Leitsatz
Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Zweckentfremdungsverbot Verordnung dergestalt, daß Wohnraum ab einer bestimmten Miethöhe vom Verbot auszunehmen sei, gibt es nach den Rechtsvorschriften nicht.
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