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Urteil Mieterhöhung für bauordnungswidrige Wohnräume durch Mietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhung für bauordnungswidrige Wohnräume durch Mietspiegel
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn es mit dem Mietspiegel begründet wurde, der nur Aussagen zu Wohnungen trifft, und es sich überwiegend auf Räume bezieht, die bauordnungsrechtlich nicht zum dauerhaften Aufenthalt für Menschen geeignet sind.
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