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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Nötigung; Verkauf eines Verteidigungsgrundstücks; Machtmissbrauch
Leitsatz
Dass der Eigentümer möglicherweise das Grundstück verkaufte, um einer Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz zu entgehen und sich eventuell - auch im Hinblick auf seine Geschäftsbeziehungen zur NVA - unter Druck gesetzt fühlte, reicht für eine Nötigungs- bzw. Drohungslage nicht aus.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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