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I ZB 96/10 - Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens; Ladung zum Termin; eidesstattliche Versicherung; Anschrift des VollstreckungsbeauftragtenLeitsatz: Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner mit der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zuzustellen. Er kann den Gläubiger auffordern, eine solche Abschrift einzureichen, ist aber nicht berechtigt, das Zwangsvollstreckungsverfahren einzustellen, wenn der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nachkommt.BGH21.07.2011
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IX ZR 120/10 - Bevorrechtigte Hausgeldforderungen; Insolvenz eines Wohnungseigentümers; Beschlagnahme des Wohnungseigentums; Absonderungsrecht; PfandklageLeitsatz: a) In der Insolvenz eines Wohnungseigentümers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt. b) Sofern die Berechtigten gegen den säumigen Wohnungseigentümer vor der Insolvenzeröffnung keinen Zahlungstitel erlangt haben, können sie den das Absonderungsrecht bestreitenden Insolvenzverwalter mit der Pfandklage auf Duldung der Zwangsversteigerung in die Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Das Prozessgericht muss in diesem Fall prüfen, ob die Voraussetzungen des Vorrechts gegeben sind. c) Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers entsteht das Vorrecht wegen der Hausgeldansprüche an der bis dahin nicht beschlagnahmten Eigentumswohnung mit der Verfahrenseröffnung.BGH21.07.2011
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I ZB 93/10 - Zwangsvollstreckung bei Umfirmierung der Gläubiger; Namensänderung; IdentitätLeitsatz: a) Die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei steht der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist. b) Dass die Namensänderung bzw. Umfirmierung einer Partei in der Vollstreckungsklausel nicht vermerkt („beigeschrieben") wird, führt lediglich dazu, dass das zuständige Vollstreckungsorgan, das zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Parteiidentität zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, die Durchführung der Vollstreckung mit der Begründung verweigern kann, diese Identität lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen.BGH21.07.2011
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XII ZR 149/09 - Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern aus mitfinanzierter Immobilie; Ehescheidung; Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft; Zuwendungen nach der Scheidung im Interesse des eigenen Kindes für eine Gesamtschuld der Geschiedenen; Grundstückskauf; SchenkungLeitsatz: a) Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage können nicht allein mit der Begründung verneint werden, das eigene Kind sei Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierten Immobilie und bewohne diese seit der Trennung. Auch ein Wertverlust der Immobilie besagt nichts darüber, inwieweit noch eine messbare Vermögensmehrung bei dem Schwiegerkind vorhanden ist (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958). b) Wegen Leistungen, die Schwiegereltern nach der Scheidung ihres eigenen Kindes und in dessen Interesse auf eine Gesamtschuld der Ehegatten erbracht haben, kommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB gegen das Schwiegerkind grundsätzlich nicht in Betracht.BGH20.07.2011
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IV ZR 148/10 - Volle Versicherungsleistung für Neuwert bei niedrigeren AufwendungenLeitsatz: Der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann die Neuwertspanne auch dann verlangen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren.BGH20.07.2011
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IV ZR 75/09 - Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers für Notare; Vertrauensschadensversicherungsverträge; unwirksamer Deckungsausschluss für mittelbare Schäden; Schadensersatzpflicht des Notars; PflichtverletzungenLeitsatz: 1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19 a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt. 2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.BGH20.07.2011
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V ZB 300/10 - Zwangshypothek zur Sicherung titulierter HausgeldforderungenLeitsatz: Auch zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, kann eine Zwangshypothek eingetragen werden, die dann auf dem Wohnungseigentumsrecht lastet und auch gegenüber einem späteren Erwerber wirkt.BGH20.07.2011
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XII ZR 155/09 - Kündigung einer vom ausscheidenden Fremdgeschäftsführer gestellten Mietsicherheit; Mietkaution; SchuldbeitrittLeitsatz: Hat der Fremdgeschäftsführer einer GmbH für diese eine persönliche Mietsicherheit gegeben (hier: Schuldmitübernahme/Schuldbeitritt), stellt sein Ausscheiden aus dem Geschäftsführeramt zwei Monate bevor die Miete bei der Gesellschaft uneinbringlich wird, keinen wichtigen Grund zur Kündigung der Sicherheit gegenüber dem Vermieter dar.BGH20.07.2011
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XI ZR 191/10 - Finanzierter Fondsbeitritt; Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Rückvergütung; Kausalität der Aufklärungspflichtverletzung; Haftung für Kapitalgarantie; Innenprovision; Kick-back-Provision; Beweislastumkehr; Fondsbeteiligung; FalschberatungLeitsatz: a) Zu Rückvergütungen, über die eine anlageberatende Bank einen Kapitalanleger aufklären muss (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 21 ff.). b) Zur Kausalität zwischen einer Aufklärungspflichtverletzung und dem Erwerb einer Kapitalanlage (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 33 ff.). c) Zur schuldhaften Verletzung der Pflicht der anlageberatenden Bank, über Rückvergütungen aufzuklären (Festhalten an Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694). d) Zur Haftung wegen falscher Darstellung einer Kapitalgarantie.BGH19.07.2011
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X ZR 140/10 - Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung; Beginn der Zehnjahresfrist; Leistungszeitpunkt der Schenkung eines GrundstücksLeitsatz: a) Bei der Schenkung eines Grundstücks genügt es zur Leistung des geschenkten Gegenstandes im Sinne von § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB, dass der Beschenkte nach dem formgerechten Abschluss des Schenkungsvertrages und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung beim Grundbuchamt eingereicht hat. b) Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB vorgesehenen Zehnjahresfrist wird nicht dadurch gehindert, dass sich der Schenker an dem verschenkten Grundstück ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält.BGH19.07.2011