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  1. V ZB 9/11 - Zwangsverwaltung; Unzulässigkeit der Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters
    Leitsatz: Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.
    BGH
    07.07.2011
  2. XII ZR 190/08 - Anspruch nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; gemeinschaftsbezogene Zuwendung für ein Hausgrundstück; Wohnung; Eigenheim; Einfamilienhaus; Ausgleichsansprüche aus Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob wegen einer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgten gemeinschaftsbezogenen Zuwendung (hier: Leistungen für ein Wohnhaus) ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage besteht, gebieten es Treu und Glauben nicht zwangsläufig, die Vermögenszuordnung im Hinblick auf die während des Zusammenlebens günstigeren Einkommensverhältnisse des Zuwendenden beizubehalten. Wesentliche Bedeutung kommt vielmehr auch dem Umstand zu, inwieweit die Vermögensmehrung noch vorhanden ist. 2. Die im Rahmen eines Anspruchs nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB behauptete Zweckabrede, der Leistende habe die Erwartung gehegt, an dem mit seiner Hilfe ausgebauten Haus langfristig partizipieren zu können, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Möglichkeit des Scheiterns einer Beziehung könne nie ausgeschlossen werden. Einer solchen Zweckabrede steht auch weder entgegen, dass der Leistungsempfänger Alleineigentümer der Immobilie ist, noch dass das Errichten eines Eigenheims der Befriedigung des Wohnbedarfs und damit letztlich dem Unterhalt der Familie gedient hat.
    BGH
    06.07.2011
  3. XII ZB 88/11 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; anwaltliche Fristenprüfung
    Leitsatz: a) Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (Senatsbeschluss vom 7. Februar 1996 - XII ZB 107/94 - FamRZ 1996, 934). b) Wird dem Anwalt die Handakte zur Fertigung der Berufungsbegründung vorgelegt, muss er anhand der Handakte auch prüfen, ob die Berufungsfrist eingehalten worden ist.
    BGH
    06.07.2011
  4. VIII ZR 317/10 - Formelle Anforderungen an Kündigung wegen Eigenbedarfs; Nennung der Bedarfsperson und Begründung des Selbstnutzungswunsches
    Leitsatz: Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen.
    BGH
    06.07.2011
  5. VIII ZR 337/10 - Mieterhöhungsverlangen nicht mit kurz zuvor veröffentlichtem neuen Mietspiegel; veralteter Mietspiegel
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsbegehren ist nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter darin zur Begründung auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz zuvor veröffentlichten neuesten Mietspiegel Bezug genommen hat.
    BGH
    06.07.2011
  6. VIII ZR 340/10 - Darlegungslast bei Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes bei Betriebskostenabrechnung; Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes
    Leitsatz: a) Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter. b) Mit der Behauptung, ein Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters übersteige den insoweit überregional ermittelten durchschnittlichen Kostenansatz für Wohnungen vergleichbarer Größe, genügt der Mieter seiner Darlegungslast nicht. c) Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes.
    BGH
    06.07.2011
  7. VIII ZR 37/10 - Fernwärmeliefervertrag, Allgemeine Versorgungsbedingungen, Preisanpassungsklausel, Energiebezugskosten
    Leitsatz: a) Allgemeine Versorgungsbedingungen in einem Fernwärmeliefervertrag unterliegen - von den Fällen des § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 AVBFernwärmeV abgesehen - nicht den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern denjenigen der AVBFernwärmeV. Für die Auslegung von vorformulierten Allgemeinen Versorgungsbedingungen sind aber die gleichen Maßstäbe heranzuziehen wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der §§ 305 ff. BGB. b) Stellt eine Preisanpassungsklausel in Allgemeinen Versorgungsbedingungen allein auf einen Preisindex für den eingesetzten Energieträger ab, fehlt es ihr an der gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (§ 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV aF) neben der Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) erforderlichen Berücksichtigung der Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Versorgungsunternehmen (Kostenelement), es sei denn, es wäre sichergestellt, dass sich die konkreten Energiebezugskosten des Versorgungsunternehmens im Wesentlichen - wenn auch mit gewissen Spielräumen - in gleicher Weise entwickelten wie der Index (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09).
    BGH
    06.07.2011
  8. V ZR 154/10 - Anspruch des Eigentümers auf blockadefreie Zufahrt; Zuparken einer Einfahrt; Zugangsbehinderung; Beeinträchtigung
    Leitsatz: 1. Ein Grundstückseigentümer kann grundsätzlich von demjenigen, der die Einfahrt seines Grundstücks durch ein vor diese abgestelltes Fahrzeug blockiert, dessen Entfernung und - wenn weitere Beeinträchtigungen dieser Art zu besorgen sind - Unterlassung unabhängig davon verlangen, ob die Behinderung auf öffentlichem Straßenland oder auf seinem Grundstück stattfindet. 2. Der Eigentümer muss aber unwesentliche, kurzfristige Beeinträchtigungen seiner Zufahrt dulden. Eine unwesentliche kurzfristige Beeinträchtigung kann nicht durch Rückgriff auf den Parkbegriff des § 12 Abs. 2 StVO definiert werden; auch eine weniger als drei Minuten dauernde Blockade der Zufahrt kann eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Eigentums darstellen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    01.07.2011
  9. V ZR 242/10 - Ankaufsrecht für Kleingartenparzelle im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: 1. Die Errichtung einer Datsche genügt nach § 12 Abs. 1 SachenRBerG als Bebauung. Ob sie zu einer bereinigungsfähigen Nutzung führt, bestimmt sich nicht nach § 12 SachenRBerG, sondern nach den §§ 5 bis 7 SachenRBerG. 2. Die Anspruchsberechtigung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz besteht auch dann, wenn nicht der ursprüngliche Nutzer, der das Gebäude errichtet hat, sondern sein Rechtsnachfolger die neben der Bebauung erforderlichen Voraussetzungen für eine bereinigungsfähige Nutzung geschaffen hat. Wann durch den Beitrag welchen Nutzers die Nutzung bereinigungsfähig geworden ist, ist unerheblich. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    01.07.2011
  10. VII ZR 13/10 - Detaillierte Angaben in Leistungsverzeichnis; Pauschalierung der Vergütung; Gewähr für Kalkulationsgrundlage; unzumutbares Festhalten an Preisvereinbarung; starre Risikogrenze für Gesamtvergütung; Aufzehrung des Gewinns; Mengenabweichung
    Leitsatz: a) Inwieweit eine detaillierte Angabe im Leistungsverzeichnis einer funktionalen Ausschreibung (hier: Abbruch einer Klinik) dazu führt, dass sie die Pauschalierung der Vergütung begrenzt, ergibt die Auslegung des Vertrages. Die Auslegung kann auch ergeben, dass die detaillierte Angabe lediglich die Geschäftsgrundlage des Vertrages beschreibt. b) Beschreibt der Auftraggeber in einem Pauschalvertrag Mengen oder die Mengen beeinflussende Faktoren (hier: Estrichstärke in einer Zulageposition), können diese zur Geschäftsgrundlage des Vertrages erhoben worden sein. Das kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der Auftragnehmer davon ausgehen durfte, der Auftraggeber habe eine gewisse Gewähr für eine verlässliche Kalkulationsgrundlage geben wollen. c) In diesem Fall kommt ein Ausgleichsanspruch nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B in Betracht, wenn sich eine deutliche Mengensteigerung ergibt. Wirken sich die von den irreführenden Angaben des Auftraggebers im Vertrag abweichenden Mengen derart auf die Vergütung aus, dass das finanzielle Gesamtergebnis des Vertrages nicht nur den zu erwartenden Gewinn des Auftragnehmers aufzehrt, sondern auch zu Verlusten führt, ist das Festhalten an der Preisvereinbarung häufig nicht mehr zumutbar. Auf eine starre Risikogrenze von 20 % der Gesamtvergütung kann nicht abgestellt werden.
    BGH
    30.06.2011