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Urteil Zwangshypothek zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen
Schlagworte
Zwangshypothek zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen
Leitsatz
Auch zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, kann eine Zwangshypothek eingetragen werden, die dann auf dem Wohnungseigentumsrecht lastet und auch gegenüber einem späteren Erwerber wirkt.
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